Bildung des Amtes Rangsdorf
vom 10. September 1992
(ABl./92, [Nr. 75], S.1868)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Rangsdorf mit Sitz in Rangsdorf, bestehend aus den Gemeinden
Rangsdorf
Dahlewitz
Groß Machnow
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Zossen.
Die Zustimmung gilt befristet bis zum 15.9.1994.
Der Erlaß über die Zuordnung der Gemeinde Groß Machnow zum Amt Blankenfelde/Mahlow vom 20.7.1992 ist aufgehoben.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 15.9.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.