Bildung des Amtes Wustermark
vom 7. September 1992
(ABl./92, [Nr. 75], S.1867)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Wustermark mit Sitz in Wustermark, bestehend aus den Gemeinden
Wernitz
Priort
Buchow-Karpzow
Elstal
Hoppenrade
Wustermark
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Nauen.
Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Dallgow (Kreis Nauen) dem Amt Wustermark zugeordnet.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes und der Zuordnung der 15.9.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.