Bildung des Amtes Röderland
vom 2. September 1992
(ABl./92, [Nr. 75], S.1867)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Röderland mit Sitz in Prösen, bestehend aus den Gemeinden
Prösen
Saathain
Stolzenhain
Reichenhain
Wainsdorf
Haida
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Bad Liebenwerda.
Die nach § 1 Abs. 4 AmtsO verfügte Zuordnung der Gemeinde Wainsdorf zum Amt Schradenland vom 31.7.1992 ist mit Wirkung vom 15.9.1992 aufgehoben.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 15.9.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.