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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Herzberg (Elster), Groß Kreutz und Welzow


vom 31. August 1992
(ABl./92, [Nr. 75], S.1866)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Herzberg (Elster) mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Herzberg, bestehend aus den Gemeinden

Arnsnesta
Borken
Buckau
Fermerswalde
Friedersdorf
Gräfendorf
Mahdel
Osteroda
Polzen
Löhsten
Rahnisdorf
Züllsdorf
Herzberg

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Herzberg.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 10.9.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Amt Groß Kreutz mit Sitz in Groß Kreutz, bestehend aus den Gemeinden

Groß Kreutz
Schmergow
Bochow
Krielow
Derwitz
Deetz

der Kreise Potsdam-Land und Brandenburg-Land.

Die Zustimmung gilt befristet bis zum 15.9.1994.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gemäß § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Potsdam-Land.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 15.9.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Amt Welzow mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Welzow, bestehend aus den Gemeinden

Kausche
Haidemühl
Proschim
Schwarze Pumpe
Welzow

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Spremberg.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 10.9.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.