Bildung des Amtes Brieselang
vom 26. August 1992
(ABl./92, [Nr. 82], S.1918)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Brieselang mit Sitz in Brieselang, bestehend aus den Gemeinden
Brieselang
Bredow
Zeestow
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Nauen.
Die Zustimmung gilt befristet bis zum 30.8.1994.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 30.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.