Bildung der Ämter Lieberose, Wahrenbrück, Britz Chorin, Barnim Nord, Falkenberg Höhe, Wusterwitz und Heideblick
vom 19. August 1992
(ABl./92, [Nr. 69], S.1278)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:
Amt Lieberose mit Sitz in der Stadt Lieberose, bestehend aus den Gemeinden
Lieberose
Blasdorf
Doberburg
Goschen
Jamlitz
Leeskow
Speichrow
Trebitz
Ullersdorf
Goyatz-Guhlen
Jessern
Lamsfeld-Groß-Liebitz
Mochow
Ressen-Zaue
Siegadel
der Kreise Beeskow und Lübben.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gemäß § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Beeskow.
Die Zustimmung gilt befristet bis zum 30.08.1994.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 30.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Amt Wahrenbrück mit Sitz in der Stadt Wahrenbrück, bestehend aus den Gemeinden
Beiersdorf
Beutersitz
Bönitz
Domsdorf
Kauxdorf
Marxdorf
Prestewitz
Rothstein
Saxdorf
Wildgrube
Winkel
Wahrenbrück
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Bad Liebenwerda.
Die Zustimmung gilt befristet bis zum 30.08.1994.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 30.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Amt Britz-Chorin mit Sitz in der amtsfreien Stadt Eberswalde-Finow, bestehend aus den Gemeinden
Britz
Brodowin
Chorin
Golzow
Neuehütte
Sandkrug
Senftenhütte
Serwest
Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO werden die Gemeinden Hohenfinow und Niederfinow dem Amt Britz-Chorin zugeordnet.
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Eberswalde.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o.g. Amtes der 21.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Amt Barnim-Nord mit Sitz in Finowfurt, bestehend aus den Gemeinden
Eichhorst
Finowfurt
Lichterfelde
Werbellin
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Eberswalde.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 21.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Amt Falkenberg-Höhe mit Sitz in Falkenberg, bestehend aus den Gemeinden
Beiersdorf
Brunow
Dannenberg
Falkenberg
Freudenberg
Heckelberg
Kruge/Gersdorf
Leuenberg
Steinbeck
Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Wölsickendorf/ Wollenberg dem Amt Falkenberg-Höhe zugeordnet.
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Bad Freienwalde.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 21.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Amt Wusterwitz mit Sitz in Wusterwitz, bestehend aus den Gemeinden
Bensdorf
Rogäsen
Viesen
Warchau
Wusterwitz
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Brandenburg-Land.
Die Zustimmung gilt befristet bis zum 30.8.1994.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 30.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Amt Heideblick mit Sitz in Langengrassau, bestehend aus den Gemeinden
Bornsdorf
Falkenberg
Gehren
Goßmar
Langengrassau
Pitschen-Pickel
Walddrehna
Waltersdorf
Wüstermarke
Beesdau
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Luckau.
Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Weißack (Kreis Luckau) dem Amt Heideblick zugeordnet.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 28.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.