Bildung des Amtes Golßener Land
vom 15. August 1992
(ABl./92, [Nr. 69], S.1278)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Golßener Land mit Sitz in der Stadt Golßen, bestehend aus den Gemeinden
Falkenhain
Glienig
Jetsch
Kasel-Golzig
Mahlsdorf
Schiebsdorf
Sellendorf
Zützen
Golßen
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Luckau.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 20.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.