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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung des Amtes Golßener Land


vom 15. August 1992
(ABl./92, [Nr. 69], S.1278)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Be­schlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Golßener Land mit Sitz in der Stadt Golßen, bestehend aus den Gemeinden

Falkenhain
Glienig
Jetsch
Kasel-Golzig
Mahlsdorf
Schiebsdorf
Sellendorf
Zützen
Golßen

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Luckau.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Ver­fahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zu­standekommen des o. g. Amtes der 20.08.1992 festgelegt. Die­ser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.