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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Groß Pankow/Prignitz und Hornow/Simmersdorf


vom 10. August 1992
(ABl./92, [Nr. 67], S.1256)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Groß Pankow/Prignitz mit Sitz in Groß Pankow, bestehend aus den Gemeinden

Groß Pankow
Groß Woltersdorf
Helle
Kehrberg
Kuhbier
Kuhsdorf
Lindenberg
Tüchen
Vettin
Baek
Klein Gottschow
Retzin
Wolfshagen

der Kreise Pritzwalk und Perleberg.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Pritzwalk.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wird als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 10.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.

Amt Hornow/Simmersdorf mit Sitz in Hornow, bestehend aus den Gemeinden

Bloischdorf
Graustein
Groß-Luja
Hornow
Lieskau
Sellessen
Türkendorf
Wadelsdorf
Gahry
Gosda
Groß Schacksdorf
Jethe
Jocksdorf
Simmersdorf

der Kreise Spremberg und Forst.

Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Trebendorf dem Amt Hornow/Simmersdorf zugeordnet.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Spremberg.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 20.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.