Bildung der Ämter Groß Pankow/Prignitz und Hornow/Simmersdorf
vom 10. August 1992
(ABl./92, [Nr. 67], S.1256)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:
Amt Groß Pankow/Prignitz mit Sitz in Groß Pankow, bestehend aus den Gemeinden
Groß Pankow
 Groß Woltersdorf
 Helle
 Kehrberg
 Kuhbier
 Kuhsdorf
 Lindenberg
 Tüchen
 Vettin
 Baek
 Klein Gottschow
 Retzin
 Wolfshagen
der Kreise Pritzwalk und Perleberg.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Pritzwalk.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wird als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 10.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.
Amt Hornow/Simmersdorf mit Sitz in Hornow, bestehend aus den Gemeinden
Bloischdorf
 Graustein
 Groß-Luja
 Hornow
 Lieskau
 Sellessen
 Türkendorf
 Wadelsdorf
 Gahry
 Gosda
 Groß Schacksdorf
 Jethe
 Jocksdorf
 Simmersdorf
der Kreise Spremberg und Forst.
Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Trebendorf dem Amt Hornow/Simmersdorf zugeordnet.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Spremberg.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 20.08.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.