Änderung der Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 31. Juli 1992 (Amt Gumtow)
vom 9. Oktober 1992
(ABl./92, [Nr. 82], S.1926)
In der Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 31. Juli 1992, erschienen im Amtsblatt Nr. 62 vom 25. August 1992 für das Land Brandenburg, muß es richtig heißen:
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Gumtow mit Sitz in Gumtow, bestehend aus den Gemeinden
Barenthin
Dannenwalde
Demerthin
Döllen
Granzow
Groß Welle
Gumtow
Kolrep
Kunow
Schönhagen
Schrepkow
Vehlin
Vehlow
Wutike
Schönebeck
der Kreise Kyritz und Pritzwalk.
Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Görike (Kreis Kyritz) dem Amt Gumtow zugeordnet.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gemäß § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Kyritz.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 10.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.