Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Aktuelle Fassung

Bildung des Amtes Ruhland


vom 5. August 1992
(ABl./92, [Nr. 67], S.1256)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Ruhland mit Sitz in der Stadt Ruhland, bestehend aus den Gemeinden

Guteborn
Grünewald
Hermsdorf-Lipsa
Schwarzbach-Biehlen
Jannowitz
Ruhland

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Senftenberg.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 20.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.