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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung des Amtes Templin-Land


vom 4. August 1992
(ABl./92, [Nr. 62], S.1055)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Templin-Land mit Sitz in der Stadt Templin, bestehend aus den Gemeinden

Beutel
Densow
Gandenitz
Gollin
Groß Dölln
Grunewald
Hammelspring
Herzfelde
Klosterwalde
Petznick
Ringenwalde
Röddelin
Storkow
Vietmannsdorf

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Templin.

In Anwendung von § 6 Abs. 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 10. 8. 1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.