Änderung der Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 27. Juli 1992 (Amt Gerswalde)
vom 9. Oktober 1992
(ABl./92, [Nr. 82], S.1926)
Änderung der Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 27. Juli 1992
In der Bekanntmachung des Ministers des Innern vom 27. Juli 1992, erschienen im Amtsblatt Nr. 58 vom 12. August 1992 für das Land Brandenburg, muß es richtig heißen:
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Gerswalde mit Sitz in Gerswalde, bestehend aus den Gemeinden
Flieth
Friedenfelde
Gerswalde
Groß Fredenwalde
Milmersdorf
Kaakstedt
Kronhorst
Mittenwalde
Stegelitz
Temmen
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Templin.
Gem. § 1 Abs. 1 und 4 AmtsO wird die Gemeinde Groß Kölpin (Kreis Templin) dem Amt Gerswalde zugeordnet.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 1.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.