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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Gumtow, Plattenburg und Schradenland


vom 31. Juli 1992
(ABl./92, [Nr. 62], S.1054)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Be­schlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Gumtow mit Sitz in Gumtow, bestehend aus den Gemeinden

Barenthin
Dannenwalde
Demerthin
Döllen
Granzow
Groß Welle
Gumtow
Kolrep
Kunow
Schönhagen
Schrepkow
Vehlin
Vehlow
Wutike
Schönebeck

der Kreise Kyritz und Pritzwalk.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Kyritz.

Amt Plattenburg mit Sitz in der Gemeinde Kletzke, bestehend aus den Gemeinden

Bendelin
Glöwen
Kleinow
Krampfer
Netzow
Viesecke
Hoppenrade

der Kreise Perleberg und Pritzwalk.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Perleberg.

Amt Schradenland mit Sitz in der Gemeinde Gröden, bestehend aus den Gemeinden

Großthiemig
Hirschfeld
Gröden
Merzdorf

Gem. § 1 Abs.4 AmtsO wird die Gemeinde Wainsdorf dem Amt Schradenland zugeordnet.

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Bad Liebenwer­da.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 10.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.