Bildung der Ämter Gumtow, Plattenburg und Schradenland
vom 31. Juli 1992
(ABl./92, [Nr. 62], S.1054)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:
Amt Gumtow mit Sitz in Gumtow, bestehend aus den Gemeinden
Barenthin
Dannenwalde
Demerthin
Döllen
Granzow
Groß Welle
Gumtow
Kolrep
Kunow
Schönhagen
Schrepkow
Vehlin
Vehlow
Wutike
Schönebeck
der Kreise Kyritz und Pritzwalk.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Kyritz.
Amt Plattenburg mit Sitz in der Gemeinde Kletzke, bestehend aus den Gemeinden
Bendelin
Glöwen
Kleinow
Krampfer
Netzow
Viesecke
Hoppenrade
der Kreise Perleberg und Pritzwalk.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat in Perleberg.
Amt Schradenland mit Sitz in der Gemeinde Gröden, bestehend aus den Gemeinden
Großthiemig
Hirschfeld
Gröden
Merzdorf
Gem. § 1 Abs.4 AmtsO wird die Gemeinde Wainsdorf dem Amt Schradenland zugeordnet.
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Bad Liebenwerda.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 10.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.