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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Oberkrämer und „Schenkenländchen“


vom 30. Juli 1992
(ABl./92, [Nr. 62], S.1054)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Be­schlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Oberkrämer mit Sitz in der Gemeinde Eich­städt, beste­hend aus den Gemeinden

Bärenklau
Bötzow
Eichstädt
Marwitz
Neu-Vehlefanz
Schwante
Vehlefanz

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Ora­nien­burg.

Amt "Schenkenländchen" mit Sitz in der Gemeinde Halbe, bestehend aus den Gemeinden

Briesen
Freidorf
Groß Köris
Halbe
Löpten
Münchehofe
Oderin
Schwerin
Märkisch-Buchholz
Teupitz

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Königs Wuster­hausen.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g.  Ämter der 10.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.