Bildung der Ämter Oberkrämer und „Schenkenländchen“
vom 30. Juli 1992
(ABl./92, [Nr. 62], S.1054)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:
Amt Oberkrämer mit Sitz in der Gemeinde Eichstädt, bestehend aus den Gemeinden
Bärenklau
Bötzow
Eichstädt
Marwitz
Neu-Vehlefanz
Schwante
Vehlefanz
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Oranienburg.
Amt "Schenkenländchen" mit Sitz in der Gemeinde Halbe, bestehend aus den Gemeinden
Briesen
Freidorf
Groß Köris
Halbe
Löpten
Münchehofe
Oderin
Schwerin
Märkisch-Buchholz
Teupitz
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Königs Wusterhausen.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 10.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.