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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Boitzenburg/Uckermark, Bad Wilsnack/Weisen, Gerswalde und Pritzwalk-Land


vom 27. Juli 1992
(ABl./92, [Nr. 58], S.1018)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Boitzenburg/Uckermark mit Sitz in der Gemeinde Boitzenburg, bestehend aus den Gemeinden

Berkholz
Boitzenburg
Buchenhain
Funkenhagen
Hardenbeck
Hassleben
Jacobshagen
Klaushagen
Warthe
Wichmannsdorf

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Templin.

Amt Bad Wilsnack/Weisen mit Sitz in der Stadt Bad Wilsnack, bestehend aus den Gemeinden

Bentwisch
Breese
Groß Breese
Grube
Legde
Rühstedt
Quitzöbel
Weisen
Bad Wilsnack

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Perleberg.

Amt Gerswalde mit Sitz in der Gemeinde Gerswalde, bestehend aus den Gemeinden

Flieth
Friedenfelde
Gerswalde
Groß Fredenwalde
Milmersdorf
Kaakstedt
Kronhorst
Mittenwalde
Stegelitz
Temmen

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Templin.

Amt Pritzwalk-Land mit Sitz in der Stadt Pritzwalk, bestehend aus den Gemeinden

Alt-Krüssow
Beveringen
Boddin-Langnow
Buchholz
Falkenhagen
Gerdshagen
Giesensdorf
Grabow-Buckow
Halenbeck
Kemnitz
Klein-Woltersdorf
Mesendorf
Preddöhl
Rohlsdorf
Sadenbeck
Steffenshagen
Wilmersdorf

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Pritzwalk.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 1.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.