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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Kyritz und Rheinsberg


vom 22. Juli 1992
(ABl./92, [Nr. 58], S.1017)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Be­schlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Kyritz mit Sitz in der Stadt Kyritz, bestehend aus den Gemeinden

Bork/Lellichow
Holzhausen
Kötzlin
Schönermark
Rehfeld/Berlitt
Teetz
Drewen
Kyritz

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Kyritz.

Amt Rheinsberg mit Sitz in der Stadt Rheinsberg, bestehend aus den Gemeinden

Basdorf
Braunsberg
Dierberg
Dorf-Zechlin
Großzerlang
Heinrichsdorf
Kagar
Kleinzerlang
Linow
Luhme
Schwanow
Wallitz
Zechlinerhütte
Zechow
Zühlen
Rheinsberg

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Neuruppin.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Ver­fahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 1.8.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekannt­gemacht.