Bildung des Amtes Ortrand
vom 20. Juli 1992
(ABl./92, [Nr. 62], S.1054)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Ortrand mit Sitz in der Stadt Ortrand, bestehend aus den Gemeinden
Großkmehlen
Kroppen
Lindenau
Tettau
Ortrand
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Senftenberg
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. BB II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 31.7.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.