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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Oranienburg Land und Döbern-Land


vom 14. Juli 1992
(ABl./92, [Nr. 58], S.1015)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Oranienburg-Land mit Sitz in der Stadt Oranienburg, bestehend aus den Gemeinden

Freienhagen
Friedrichsthal
Hohenbruch
Lehnitz
Malz
Nassenheide
Neuendorf
Schmachtenhagen
Wensickendorf

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Oranienburg.

Amt Döbern-Land mit Sitz in der Stadt Döbern, bestehend aus den Gemeinden

Groß Kölzig
Klein Kölzig
Preschen
Jerischke
Maltendorf
Döbern
Tschernitz
Friedrichshein
Wolfshain
Reuthen
Bohsdorf
Klein Loitz
Klein Düben
Jämlitz

der Kreise Forst und Spremberg.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Forst.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 31.7.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.