Bildung der Ämter Ahrensfelde/Blumberg, Werneuchen und Groß Schönebeck (Schorfheide)-Land
vom 13. Juli 1992
(ABl./92, [Nr. 54], S.971)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:
Amt Ahrensfelde/Blumberg mit Sitz in der Gemeinde Ahrensfelde, bestehend aus den Gemeinden
Blumberg
Ahrensfelde
Lindenberg
Eiche
Mehrow
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Bernau.
Amt Werneuchen mit Sitz in der Stadt Werneuchen, bestehend aus den Gemeinden
Hirschfelde
Krummensee
Löhme
Seefeld
Weesow
Willmersdorf
Schönfeld
Tiefensee und der Stadt
Werneuchen
der Kreise Bad Freienwalde und Bernau.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Bernau.
Amt Groß Schönebeck (Schorfheide)-Land mit Sitz in der Gemeinde Groß Schönebeck, bestehend aus den Gemeinden
Groß Schönebeck
Zerpenschleuse
Sophienstädt
Ruhlsdorf
Marienwerder
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Bernau.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 31.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.