Bildung der Ämter Temnitz, Milow, Baruth, Neuhardenberg, Burg-Spreewald, Drebkau/Niederlausitz, Neuhausen und Peitz
vom 3. Juli 1992
(ABl./92, [Nr. 54], S.966)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:
Amt Temnitz mit Sitz in der Gemeinde Werder, bestehend aus den Gemeinden
Dabergotz
Darritz-Wahlendorf
Gottberg
Katerbow
Kerzlin
Kränzlin
Küdow-Lüchfeld
Netzeband
Rägelin
Rohrlack
Storbeck
Vichel
Walsleben
Werder
Garz
Wildberg
Frankendorf
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Neuruppin.
Amt Milow mit Sitz in der Gemeinde Milow, bestehend aus den Gemeinden
Großwudicke
Milow
Nitzahn
Vieritz
Jerchel
Möthlitz
Bützer
Zollchow
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Rathenow.
Amt Baruth mit Sitz in der Stadt Baruth, bestehend aus den Gemeinden
Ließen
Merzdorf
Petkus
Dornswalde
Groß Ziescht
Horstwalde
Klasdorf
Mückendorf
Paplitz
Schöbendorf
Radeland und der Stadt
Baruth
der Kreise Luckenwalde und Zossen.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Zossen.
Amt Neuhardenberg mit Sitz in der Gemeinde Neuhardenberg, bestehend aus den Gemeinden
Gusow
Platkow
Quappendorf
Wulkow b. Trebnitz
Altfriedland
Neuhardenberg
Ringenwalde
Reichenberg
Batzlow
der Kreise Seelow und Strausberg.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Seelow.
Amt Burg-Spreewald mit Sitz in der Gemeinde Burg, bestehend aus den Gemeinden
Burg
Briesen
Dissen
Fehrow
Guhrow
Müschen
Schmorgow
Striesow
Werben
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Cottbus-Land.
Amt Drebkau/Niederlausitz mit Sitz in der Stadt Drebkau, bestehend aus den Gemeinden
Casel
Domsdorf
Greifenhain
Jehserig
Laubst
Leuthen
Schorbus
Siewisch und der Stadt
Drebkau
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Cottbus-Land.
Amt Neuhausen mit Sitz in der Gemeinde Neuhausen, bestehend aus den Gemeinden
Groß Oßnig
Frauendorf
Gallinchen
Gablenz
Klein Döbbern
Groß Döbbern
Koppatz
Laubsdorf
Neuhausen
Roggosen
Sergen
Haasow
Kathlow
Groß Gaglow
Kiekebusch
Komptendorf
Drieschnitz-Kahsel
Bagenz
der Kreise Cottbus-Land und Spremberg.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Cottbus-Land.
Amt Peitz mit Sitz in der Stadt Peitz, bestehend aus den Gemeinden
Bärenbrück
Drachhausen
Drehnow
Maust
Neuendorf
Preilack
Turnow
Grötsch
Heinersbrück
Schönhöhe
Tauerund der Stadt
Peitz
der Kreise Cottbus-Land, Forst und Guben.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Cottbus-Land.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 16.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.