Bildung des Amtes Seelow-Land
vom 1. Juli 1992
(ABl./92, [Nr. 52], S.953)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Seelow-Land mit Sitz in der amtsfreien Stadt Seelow, bestehend aus den Gemeinden
Alt Mahlisch
Carzig
Diedersdorf
Dolgelin
Falkenhagen
Friedersdorf
Lietzen
Libbenichen
Marxdorf
Neu Mahlisch
Niederjesar
Sachsendorf
Werbig
Worin
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Seelow.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 06.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.