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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Nennhausen, Lehnin und Rathenow


vom 30. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 52], S.952)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Nennhausen mit Sitz in der Gemeinde Nennhausen, bestehend aus den Gemeinden

Nennhausen
Barnewitz
Ferchesar
Landin
Damme
Möthlow
Buckow
Mützlitz
Bamme
Stechow
Kotzen/Rhinsmühlen
Kriele
Liepe
Buschow
Garlitz
Gräningen

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Rathenow.

Amt Lehnin mit Sitz in der Gemeinde Lehnin, bestehend aus den Gemeinden

Nahmitz
Emstal
Michelsdorf
Prützke
Rädel
Rietz
Lehnin
Netzen
Grebs
Golzow
Reckahn
Oberjünne
Krahne

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Brandenburg/ Land.

Amt Rathenow mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Rathenow, bestehend aus den Gemeinden

Böhne
Göttlin
Grütz
Semlin
Steckelsdorf und der Stadt
Rathenow

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Rathenow.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 03.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.