Bildung des Amtes Wandlitz
vom 25. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 52], S.951)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Wandlitz
Stolzenhagen
Klosterfelde
Lanke
Prenden
Basdorf
Schönwalde
Schönerlinde
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Bernau.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 01.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.