Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Aktuelle Fassung

Bildung des Amtes Odervorland


vom 25. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 52], S.951)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Odervorland mit Sitz in der Gemeinde Briesen, bestehend aus den Gemeinden

Briesen
Alt Madlitz
Biegen
Falkenberg
Jacobsdorf
Petersdorf/b. Br.
Pillgram
Sieversdorf
Wilmersdorf
Berkenbrück

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Fürstenwalde.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 30.06.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.