Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Aktuelle Fassung

Bildung des Amtes Lindow/Mark


vom 24. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 52], S.950)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Lindow/Mark mit Sitz in der Stadt Lindow, bestehend aus den Gemeinden

Herzberg
Klosterheide
Schönberg
Seebeck-Strubensee
Rüthnick
Vielitz
Banzendorf
Keller und der Stadt
Lindow

der Kreise Gransee und Neuruppin.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Neuruppin.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 01.07.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.