Bildung der Ämter Storkow/Mark, Putlitz-Berge, Fahrland, Beelitz, Mittenwalde, Schönefeld und Friedersdorf
vom 23. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 47], S.893)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:
Amt Storkow/Mark mit Sitz in der Stadt Storkow, bestehend aus den Gemeinden
Alt Stahnsdorf
Bugk
Görsdorf/b. Storkow
Groß Eichholz
Groß Schauen
Kerigk
Kummersdorf
Limsdorf
Philadelphia
Rieplos
Schwerin
Selchow
Wochowsee und der Stadt
Storkow
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Beeskow.
Amt Putlitz-Berge mit Sitz in der Stadt Putlitz, bestehend aus den Gemeinden
Berge
Gülitz
Pirow
Reetz
Hülsebeck
Laaske
Lockstädt
Lütkendorf
Mansfeld
Mertensdorf
Nettelbeck
Porep
Sagast
Silmersdorf
Telschow-Weitgendorf
Triglitz und der Stadt
Putlitz
der Kreise Pritzwalk und Perleberg.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Perleberg.
Amt Fahrland mit Sitz in der Gemeinde Fahrland, bestehend aus den Gemeinden
Uetz-Paaren
Marquardt
Satzkorn
Fahrland
Neu Fahrland
Groß Glienicke
Seeburg
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Potsdam-Land.
Amt Beelitz mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Beelitz, bestehend aus den Gemeinden
Rieben
Zauchwitz
Schlunkendorf
Schäpe
Reesdorf
Salzbrunn
Buchholz
Elsholz
Busendorf
Fichtenwalde
Wittbrietzen und der Stadt
Beelitz
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Potsdam-Land.
Amt Mittenwalde mit Sitz in der Stadt Mittenwalde, bestehend aus den Gemeinden
Ragow
Brusendorf
Schenkendorf
Telz
Gallun
Motzen
Töpchin und der Stadt
Mittenwalde
der Kreise Königs Wusterhausen und Zossen.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Königs Wusterhausen.
Amt Schönefeld mit Sitz in der Gemeinde Schönefeld, bestehend aus den Gemeinden
Diepensee
Großziethen
Kiekebusch
Schönefeld
Selchow
Waltersdorf
Waßmannsdorf
Rotberg
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Königs Wusterhausen.
Amt Friedersdorf mit Sitz in der Gemeinde Friedersdorf, bestehend aus den Gemeinden
Bindow
Blossin
Dannenreich
Dolgenbrodt
Friedersdorf
Gräbendorf
Gussow
Kolberg
Pätz
Prieros
Wolzig
Streganz
Alle Gemeinden liegen im Kreis Königs Wusterhausen.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 26.06.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.