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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung des Amtes Gramzow


vom 18. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 47], S.892)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Gramzow mit Sitz in der Gemeinde Gramzow, bestehend aus den Gemeinden

Bertikow
Bietikow
Blankenburg
Eickstedt
Falkenwalde
Gramzow
Hohengüstow
Lützlow
Meichow
Potzlow
Schmölln
Seehausen
Warnitz
Ziemkendorf

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Prenzlau.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 23.06.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.