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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Brieskow-Finkenheerd, Neuzelle und Schlaubetal


vom 17. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 47], S.891)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Brieskow-Finkenheerd mit Sitz in der Gemeinde Brieskow-Finkenheerd, bestehend aus den Gemeinden

Vogelsang
Groß-Lindow
Brieskow-Finkenheerd
Wiesenau
Ziltendorf

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Eisenhüttenstadt-Land.

Amt Neuzelle mit Sitz in der Gemeinde Neuzelle, bestehend aus den Gemeinden

Steinsdorf
Coschen
Ratzdorf
Neuzelle
Streichwitz
Wellmitz
Treppeln
Lawitz
Schwerzko
Breslack
Kobbeln
Bahro
Möbiskruge
Bomsdorf
Henzendorf
Ossendorf
Göhlen

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Eisenhüttenstadt-Land.

Amt Schlaubetal mit Sitz in der Stadt Müllrose, bestehend aus den Gemeinden

Bremsdorf
Dammendorf
Fünfeichen
Kieselwitz
Merz
Mixdorf
Pohlitz
Ragow
Rießen
Schernsdorf
Grunow und der Stadt
Müllrose

der Kreise Beeskow und Eisenhüttenstadt-Land.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Eisenhüttenstadt-Land.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 23.06.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.