Bildung der Ämter Blumenthal/Heiligengrabe, Joachimsthal/Schorfheide, Oderberg und Biesenthal/Barnim
vom 17. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 47], S.891)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:
Amt Blumenthal/Heiligengrabe mit Sitz in der Gemeinde Heiligengrabe, bestehend aus den Gemeinden
Blandikow
Blesendorf
Heiligengrabe
Jabel
Liebenthal
Maulbeerwalde
Papenbruch
Wernikow
Zaatzke
Blumenthal
Rosenwinkel
Grabow
der Kreise Wittstock und Pritzwalk.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Wittstock.
Amt Oderberg mit Sitz in der Stadt Oderberg, bestehend aus den Gemeinden
Liepe
Lunow
Lüdersdorf
Parstein
Stolzenhagen und der Stadt
Oderberg
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Eberswalde.
Amt Joachimsthal/Schorfheide mit Sitz in der Stadt Joachimsthal, bestehend aus den Gemeinden
Altenhof
Friedrichswalde
Althüttendorf
Groß-Ziethen
Klein-Ziethen
Parlow/Glambeck
Neugrimmnitz und der Stadt
Joachimsthal
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Eberswalde.
Amt Biesenthal-Barnim mit Sitz in der Stadt Biesenthal, bestehen aus den Gemeinden
Danewitz
Tempelfelde
Grüntal
Spechthausen
Tuchen-Klobbicke
Trampe
Melchow und der Stadt
Biesenthal
der Kreise Eberswalde und Bernau.
Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem.§ 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Eberswalde.
In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 19.06.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.