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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Friesack, Nauen-Land und Wriezen-Land


vom 13. Juni 1992
(ABl./92, [Nr. 47], S.890)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung der folgenden Ämter erteilt:

Amt Friesack mit Sitz in der Stadt Friesack, bestehend aus den Gemeinden

Pessin
Senzke
Vietznitz
Wutzetz
Zootzen
Warsow
Brädikow
Paulinenaue
Haage
Wagenitz und der Stadt
Friesack

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Nauen.

Amt Nauen-Land mit Sitz in der amtsfreien Stadt Nauen, bestehend aus den Gemeinden

Groß Behnitz
Berge
Börnicke
Retzow
Klein Behnitz
Wachow
Bergerdamm
Markee
Selbelang
Lietzow
Grünefeld
Ribbeck
Tietzow
Kienberg

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Nauen.

Amt Wriezen-Land mit Sitz in der Stadt Wriezen, bestehend aus den Gemeinden

Altreetz
Alttrebbin
Bliesdorf
Frankenfelde
Güstebieser-Loose
Haselberg
Kunersdorf
Mädewitz
Möglin
Neuküstrinchen
Neulewin
Neulietzegöricke
Neureetz
Neurüdnitz
Neutrebbin
Prötzel
Reichenow
Harnekop/Sternebeck
Wuschewier
Wustrow
Zäckericker Loose

der Kreise Bad Freienwalde, Seelow und Strausberg.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Bad Freienwalde.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen der o. g. Ämter der 19.06.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.