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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung des Amtes Fehrbellin


vom 30. Mai 1992
(ABl./92, [Nr. 47], S.890)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Fehrbellin mit Sitz in der Stadt Fehrbellin, bestehend aus den Gemeinden

Wustrau-Altfriesack
Langen
Wall
Linum
Dechtow
Karwesee
Königshorst
Hakenberg
Brunne
Lentzke
Betzin
Protzen
Manker
Tarmow
Walchow
Deutschhof und der Stadt
Fehrbellin

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Neuruppin.

In Anwendung von § 6 Satz 2 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) wurde als Zeitpunkt für das Zustandekommen des o. g. Amtes der 01.06.1992 festgelegt. Dieser Zeitpunkt wird hiermit bekanntgemacht.