Veröffentlichungen von Bekanntmachungen für die Körperschaften der Sozialversicherung im Amtsblatt für Brandenburg
vom 25. Mai 1992
(ABl./92, [Nr. 39], S.754)
Im Amtsblatt für Brandenburg - Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg - sind für die Körperschaften des öffentlichen Rechts Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund autonomen Rechts bestimmt sind, zu veröffentlichen. Bekanntzumachen sind insbesondere
1. Sozialversicherungswahlen
1.1 Bestellung des Landeswahlbeauftragten und der Stellvertreter für die Durchführung von Sozialversicherungswahlen,
1.2 Aufstellungen der ehrenamtlichenMitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und des Wahlausschusses für die Durchführung von Sozialversicherungswahlen,
1.3 Ergebnisse zur Wahl der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und Vertrauensmänner von Körperschaften des öffentlichen Rechts,
1.4 Veröffentlichung der Namen der Selbstverwaltungsorgane, der Geschäftsführung, der Versichertenältesten und Vertrauensmänner von Körperschaften des öffentlichen Rechts,
2. Genehmigte Satzungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts,
3. Entschädigungsregelungen für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, ehrenamtliche Mitglieder der Widerspruchsstelle und Versichertenältesten,
4. Namen und Anschriften von Körperschaften des öffentlichen Rechts.