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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Verwarngeldkatalog zur Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen - Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)


vom 22. Mai 1992
(ABl./92, [Nr. 39], S.753)

I.

Hierdurch wird der in der Anlage zu diesem Runderlaß abgedruckte Verwarngeldkatalog gemäß Empfehlung des Bund-Länder-Fachausschusses Beförderung gefährlicher Güter beim Bundesministerium für Verkehr verbindlich eingeführt.

II.

Der Verwarngeldkatalog findet für Verwarnungsverfahren bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach §§ 56 und 58 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889, 958) in Verbindung mit § 10 Gefahrgutverordnung Straße vom 13. November 1990 (BGBl. I S. 2453), geändert durch § 22 der Verordnung vom 24. Juli 1991 (BGBl. I S. 1714), Anwendung.

III.

Der Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 10 Gefahrgutverordnung Straße ist in Nr. 10.2 der Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße - RSOO2 - abgedruckt (Amtsblatt für Brandenburg Nummer 19/91 Glied.-Nr. 924).

IV.

Zuständigkeiten für Verwarnungsverfahren im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten nach der Gefahrgutverordnung Straße sind im § 2 der Gefahrgutzuständigkeitsverordnung vom 31. März 1992 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 16 vom 21. April 1992) geregelt.

Anmerkung: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.