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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Michendorf und Nuthe-Urstromtal


vom 20. Mai 1992
(ABl./92, [Nr. 38], S.744)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung folgender Ämter erteilt:

Amt Michendorf mit Sitz in der Gemeinde Michendorf, bestehend aus den Gemeinden

Fresdorf
Langerwisch
Michendorf
Stücken
Wildenbruch
Wilhelmshorst

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Potsdam-Land.

Amt Nuthe-Urstromtal mit Sitz in der  amtsfreien Stadt Lukenwalde, bestehend aus den Gemeinden

Berkenbrück
Dobbrikow
Dümde
Felgentreu
Frankenförde
Gottow
Hennickendorf
Holbeck
Jänickendorf
Kemnitz
Lynow
Märtensmühle
Nettgendorf
Ruhlsdorf
Scharfenbrück
Schönefeld
Schöneweide
Stülpe
Woltersdorf
Zülichendorf

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Luckenwalde.

Nach § 6 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.1.1992 (GVBl. II S. 22) sind die o. g. Ämter mit ihrer Veröffentlichung wirksam zustande gekommen.