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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung des Amtes Trebbin


vom 19. Mai 1992
(ABl./92, [Nr. 38], S.744)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Trebbin mit Sitz in der Stadt Trebbin, bestehend aus den Gemeinden

Blankensee
Christinendorf
Glau
Großbeuthen
Kleinschulzendorf
Kliestow
Lüdersdorf
Märkisch Wilmersdorf
Schönhagen
Stangenhagen
Thyrow
Wiesenhagen und der Stadt
Trebbin

der Kreise Zossen und Luckenwalde.

Rechtsaufsichtsbehörde für das Amt und seine Gemeinden ist gem. § 15 Abs. 1 AmtsO der Landrat des Kreises Luckenwalde.

Nach § 6 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.1.1992 (GVBl. II S. 22) ist das o. g. Amt mit dieser Veröffentlichung rechtswirksam zustande gekommen.