Bildung des Amtes Ziesar
vom 13. Mai 1992
(ABl./92, [Nr. 38], S.742)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Ziesar mit Sitz in der Stadt Ziesar, bestehend aus den Gemeinden
Boecke
Buckau
Bücknitz
Dretzen
Glienecke
Köpernitz
Steinberg
Wenzlow
Wollin
Zitz und der Stadt
Ziesar
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Brandenburg-Land.
Nach § 6 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.1.1992 (GVBl. II S. 22) ist das o. g. Amt mit dieser Veröffentlichung wirksam zustande gekommem.