Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Aktuelle Fassung

Bildung der Ämter Lebus und Ketzin


vom 21. April 1992
(ABl./92, [Nr. 33], S.501)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung folgender Ämter erteilt:

Amt Lebus mit Sitz in der Stadt Lebus, bestehend aus den Gemeinden

Alt Zeschdorf
Döbberin
Mallnow
Petershagen
Podelzig
Reitwein
Schönfließ
Treplin
Wulkow und der Stadt
Lebus

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Seelow.

Amt Ketzin mit Sitz in der Stadt Ketzin, bestehend aus den Gemeinden

Etzin
Tremmen
Falkenrehde
Zachow und der Stadt
Ketzin

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Nauen.

Nach § 6 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.1.1992 (GV. BB S. 22) sind die o. g. Ämter mit dieser Veröffentlichung wirksam zustande gekommen.