Errichtung des Landesamtes für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg (LGRB)
vom 9. April 1992
(ABl./92, [Nr. 32], S.487)
- Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie wird gemäß §§ 6 Abs. 2, 10 Abs. 1, 10 Abs. 2 und 11 Abs. 2 Landesorganisationsgesetz mit sofortiger Wirkung des Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg (LGRB) errichtet.
- Das Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg hat seinen Sitz in Kleinmachnow. Es unterhält Außenstellen in Cottbus, Frankfurt (Oder), Eberswalde und Neuruppin.
- Das Landsamt für Geowissenschaften und Rohstoffe Brandenburg ist geologische Landesanstalt im Sinne des Gesetzes über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten (Lagerstättengesetz) vom 4. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1223 / BGBl. III 750-1).
- Das Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Geologische Erkundung des Landes, insbesondere auf dem Gebiet der Lagerstättenkunde, Hydrogeologie, Bodenmechanik, Bodenkunde, Umweltgeologie, Geochemie und Geophysik sowie die Auswertung der Forschungsergebnis;
- Herstellung der Karten auf den unter 4. a) genannten Gebieten;
- fachliche Beratung und Erstattung von Gutachten;
- Anlegung von Archiven, insbesondere einer Sammelstelle der Bohrergebnisse, und Führung der geowissenschaftlichen Fachinformationssysteme.
- Herausgabe von Veröffentlichungen aus dem Aufgabenbereich des Amtes.
- Das Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe unterliegt der Dienst und Fachaufsicht des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie.
- Das Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe erhält eine Geschäftsordnung, sie wird vom Leiter des Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit Genehmigung des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie erlassen.