Bildung des Amtes Rhinow
vom 4. März 1992
(ABl./92, [Nr. 19], S.314)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:
Amt Rhinow mit Sitz in der Stadt Rhinow, bestehend aus den Gemeinden
Rhinow
Hohennauen
Witzke
Spaatz
Wolsier
Gülpe
Wassersuppe
Strodehne
Großderschau
Stölln
Schönholz
Kleßen
Görne
Parey
Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Rathenow. Nach § 6 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) ist das o. g. Amt mit dieser Veröffentlichung wirksam zustande gekommen.