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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung des Amtes Rhinow


vom 4. März 1992
(ABl./92, [Nr. 19], S.314)

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Be­schlüssen über die Bildung des folgenden Amtes erteilt:

Amt Rhinow mit Sitz in der Stadt Rhinow, bestehend aus den Gemeinden

Rhinow
Hohennauen
Witzke
Spaatz
Wolsier
Gülpe
Wassersuppe
Strodehne
Großderschau
Stölln
Schönholz
Kleßen
Görne
Parey

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Rathenow. Nach § 6 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmali­gen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GVBl. II S. 22) ist das o. g. Amt mit dieser Veröffentlichung wirksam zustande gekommen.