Bildung der Ämter Blankenfelde/Mahlow und Zossen
vom 13. Februar 1992
(ABl./92, [Nr. 11], S.194)
Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Beschlüssen über die Bildung folgender Ämter erteilt:
- Amt Blankenfelde/Mahlow mit Sitz in Blankenfelde, bestehend aus den Gemeinden
Blankenfelde
Mahlow
Groß Kienitz
Jühnsdorf
Diedersdorf - Amt Zossen mit Sitz in der Stadt Zossen, bestehend aus den Gemeinden
Glienick
Groß Schulzendorf
Horstfelde
Kallinchen
Lindenbrück
Nächst Neuendorf
Nunsdorf
Schöneiche
Schönow
Weinsdorf
Stadt Zossen
Alle Gemeinden und Ämter liegen im Kreis Zossen. Nach § 6 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmaligen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.01.1992 (GV.BB. S. 22) sind die o. g. Ämter mit dieser Veröffentlichung wirksam zustandegekommen.