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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bestimmung der Fachaufsicht für die Aufgabenwahrnehmung des Referats Strahlenschutzmessungen beim Landesumweltamt des Landes Brandenburg


vom 31. Januar 1992
(ABl./92, [Nr. 18], S.298)

I. Aufsichten

Die Landesmeßstelle Strahlenschutz untersteht der Fach- und Dienstaufsicht des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung mit Ausnahme des Bereichs der amtlichen Lebensmittelüberwachung, die der Fachaufsicht des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Brandenburg im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung untersteht; zum Bereich der Lebensmittelüberwachung zählt auch die Überwachung von Pflanzen und Pflanzenteilen, soweit ihre Verwendung als Lebensmittel nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. im einzelnen die Aufgabenbestimmung unter II).

II. Aufgaben

1. Das Referat Strahlenschutzmessungen hat im Rahmen ihrer durch Gesetz, Verordnung oder Verwaltungsvorschrift begründeten Zuständigkeiten folgende Aufgaben, die sie in der Abteilung Strahlenschutz des Landesumweltamtes durchführt:

1.1 Durchführung, Auswertung und radiologische Untersuchungen, die sich insbesondere auf folgende Medien beziehen:

  1. Lebensmittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände sowie Arzneimittel und deren Ausgangsstoffe,
  2. Futtermittel,
  3. Trinkwasser, Grundwasser und oberirdische Gewässer außer Bundeswasserstraßen,
  4. Abwässer, Klärschlamm, Reststoffe und Abfälle,
  5. Boden und Pflanzen,
  6. Düngemittel,
  7. Tiere und tierische Abfälle,

(weitere Produkte oder Stoffe können der radiologischen Untersuchung insbesondere im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung oder des Landesumweltamtes unterzogen werden)

1.2 Bereitstellung der Meßwerte entsprechend den Anforderungen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung, des Landesumweltamtes, des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (gemäß Strahlenschutzvorsorgegesetz),

1.3 Zuarbeit für das Landesumweltamt und das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung im Hinblick auf die Beratung, Wahrnehmung öffentlicher Belange und Information der Öffentlichkeit,

1.4 Mitwirkung und Unterstützung bei der Tätigkeit anderer Behörden, insbesondere des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung und des Landesumweltamtes.

III. Auflösung des Radiologischen Zentrallabors des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Mit der Einrichtung der Landesmeßstelle Strahlenschutz wird das Radiologische Zentrallabor, das bislang der Fachaufsicht des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstand, aufgelöst. Die Sachmittel des Zentrallabors werden von der Landesmeßstelle Strahlenschutz übernommen.

IV. Inkrafttreten

Der Erlaß tritt am 31. Januar 1992 in Kraft.