Bildung der Preisüberwachungsstelle
vom 7. Januar 1992
(ABl./92, [Nr. 06], S.117)
Im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie wurde die Preisüberwachungsstelle für das Land Brandenburg gebildet.
Ihre Aufgabe ist die Prüfung von Preisen bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen.
An die Preisüberwachungsstelle können bei Bedarf die öffentlichen Auftraggeber Prüfungsersuchen entsprechend den Vorschriften der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen 1) oder der Verordnung PR Nr. 1/72 über die Preise für Bauleistungen bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen 2) stellen, wenn infolge fehlenden Wettbewerbs für nicht marktgängige Leistungen Selbstkostenpreise vereinbart werden müssen.
Ferner können die öffentlichen Auftraggeber von der Preisüberwachungsstelle eine Stellungnahme einholen, wenn bei der Prüfung von Angeboten für Lieferungen und Leistungen
- mangels ausreichender Marktübersicht eine einwandfreie Beurteilung der Preise nicht möglich ist,
- begründete Zweifel an der Angemessenheit der Preise bestehen,
- die Vermutung besteht, daß preisrechtlich unzulässige Preise gefordert werden, oder
- die Höhe des Vertragswertes eine preisrechtliche Überprüfung des Angebotes geboten erscheinen läßt.
Anschrift: Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie
Referat 35 - Preisüberwachungsstelle -
Heinrich-Mann-Allee 107
O-1561 Potsdam