Bekanntmachung über die Sitze und Bezirke der Bergämter im Land Brandenburg
vom 12. November 1991
(ABl./91, [Nr. 35], S.912)
- Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Brandenburg werden auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 5. November 1991 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 25. April 1991 zwei Bergämter mit Sitz in
- Senftenberg und
- Rüdersdorf
- Die Verwaltungsbezirke der Bergämter werden aus folgenden Gebieten gebildet:
- der Verwaltungsbezirk des Bergamtes Senftenberg aus den Kreisen
Bad Liebenwerda Finsterwalde Luckau Beeskow Forst Luckenwalde Calau Guben Lübben Cottbus-Land Herzberg Senftenberg Eisenhüttenstadt/Land Jüterbog Spremberg Königs-Wusterhausen Zossen und den kreisfreien Städten Cottbus und Eisenhüttenstadt;
der Verwaltungsbezirk des Bergamtes Rüdersdorf aus den Kreisen
Angermünde Gransee Prenzlau Bad Freienwalde Kyritz Pritzwalk Belzig Nauen Rathenow Bernau Neuruppin Seelow Brandenburg-Land Oranienburg Strausberg Eberswalde-Finow Perleberg Templin Fürstenwalde Potsdam-Land Wittstock und den kreisfreien Städten
Brandenburg/Havel Potsdam Frankfurt/Oder Schwedt/Oder.
- der Verwaltungsbezirk des Bergamtes Senftenberg aus den Kreisen
- Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie ist gemäß Kabinettbeschluß vom 5. November 1991 ermächtigt, die Verwaltungsbezirke nach Abschluß der Kreisgebietsreform neu zu bestimmen.
- Erstreckt sich ein unter Aufsicht der Bergbehörde stehender Betrieb in die Verwaltungsbezirke mehrerer Bergämter, so bestimmt das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie das für den Betrieb zuständige Bergamt