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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bekanntmachung über die Sitze und Bezirke der Bergämter im Land Brandenburg


vom 12. November 1991
(ABl./91, [Nr. 35], S.912)

  1. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Brandenburg werden auf der Grundlage des Kabinettbeschlusses vom 5. November  1991 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 25. April 1991 zwei Bergämter mit Sitz in
    • Senftenberg und
    • Rüdersdorf
    gebildet.
  2. Die Verwaltungsbezirke der Bergämter werden aus folgenden Gebieten gebildet:
    • der Verwaltungsbezirk des Bergamtes Senftenberg aus den Kreisen
      Bad Liebenwerda Finsterwalde Luckau
      Beeskow Forst Luckenwalde
      Calau Guben  Lübben
      Cottbus-Land Herzberg Senftenberg
      Eisenhüttenstadt/Land Jüterbog Spremberg
      Königs-Wusterhausen Zossen  

      und den  kreisfreien Städten Cottbus und Eisenhüttenstadt;

      der Verwaltungsbezirk des Bergamtes Rüdersdorf aus den Kreisen

      Angermünde Gransee Prenzlau
      Bad Freienwalde Kyritz Pritzwalk
      Belzig Nauen Rathenow
      Bernau Neuruppin Seelow
      Brandenburg-Land Oranienburg Strausberg
      Eberswalde-Finow Perleberg Templin
      Fürstenwalde Potsdam-Land Wittstock

      und den kreisfreien Städten

      Brandenburg/Havel Potsdam
      Frankfurt/Oder Schwedt/Oder.
  3. Der Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie ist gemäß Kabinettbeschluß vom 5. November 1991 ermächtigt, die Verwaltungsbezirke nach Abschluß der Kreisgebietsreform neu zu bestimmen.
  4. Erstreckt sich ein unter Aufsicht der Bergbehörde stehender Betrieb in die Verwaltungsbezirke mehrerer Bergämter, so bestimmt das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie das für den Betrieb zuständige Bergamt