Anerkennung des Technischen Überwachungs-Vereins Berlin Brandenburg e. V. als technische Überwachungsorganisation
vom 10. September 1991
(ABl./91, [Nr. 28], S.773)
Auf Grund des § 6 der Verordnung über die Organisation der technischen Überwachung vom 18. Juli 1991 ist der Technische Überwachungsverein Berlin-Brandenburg e. V. als technische Überwachungsorganisation im Sinne des § 24 c Abs. 1 GewO anerkannt worden.
Bei der Anerkennung ist gleichzeitig bestimmt worden, daß der Technische Überwachungsverein Berlin-Brandenburg e. V. und die von ihm angestellten amtlich anerkannten Sachverständigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben folgende Siegel und Stempel zu führen haben: