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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Organisationserlass des Ministerpräsidenten


vom 6. November 1990
(ABl./90, [Nr. 02], S.1)

  1. Mit sofortiger Wirkung wird die Dienststelle "Amt des Ministerpräsidenten" gebildet.
  2. Dieser Dienststelle wird bis zur Bildung der Landesregierung die Aufgabe übertragen, den Ministerpräsidenten beim Aufbau der Landesregierung zu unterstützen.
  3. Leiter der Dienststelle ist der Chef der Staatskanzlei.
  4. Der Chef der Staatskanzlei weist der Dienststelle weiteres Personal unter Berücksichtigung der Mitarbeiter der Arbeitsstäbe und Sachmittel zu.
  5. Die Bezirksverwaltungsbehörden werden vorläufig dem Amt des Ministerpräsidenten unterstellt; sie stellen dieser Dienststelle auf Anforderung Personal und Sachmittel bereit.
  6. Die die künftigen Landesministerien gemeinsam berührenden Fragen (Räume, gemeinsame Hausdienste) regelt unter Leitung eines Vertreters der Staatskanzlei eine Arbeitsgruppe, der weiter angehören Bedienstete der Geschäftsbereiche Inneres und Finanzen.
  7. Zum Beauftragten für die Bezirksverwaltungsbehörden des Landes wird Herr Verwaltungsdirektor Speer bestellt.

Potsdam, den zweiten November Neunzehnhundertneunzig

Dr. Manfred Stolpe
Ministerpräsident