Organisationserlass des Ministerpräsidenten
vom 6. November 1990
(ABl./90, [Nr. 02], S.1)
- Mit sofortiger Wirkung wird die Dienststelle "Amt des Ministerpräsidenten" gebildet.
- Dieser Dienststelle wird bis zur Bildung der Landesregierung die Aufgabe übertragen, den Ministerpräsidenten beim Aufbau der Landesregierung zu unterstützen.
- Leiter der Dienststelle ist der Chef der Staatskanzlei.
- Der Chef der Staatskanzlei weist der Dienststelle weiteres Personal unter Berücksichtigung der Mitarbeiter der Arbeitsstäbe und Sachmittel zu.
- Die Bezirksverwaltungsbehörden werden vorläufig dem Amt des Ministerpräsidenten unterstellt; sie stellen dieser Dienststelle auf Anforderung Personal und Sachmittel bereit.
- Die die künftigen Landesministerien gemeinsam berührenden Fragen (Räume, gemeinsame Hausdienste) regelt unter Leitung eines Vertreters der Staatskanzlei eine Arbeitsgruppe, der weiter angehören Bedienstete der Geschäftsbereiche Inneres und Finanzen.
- Zum Beauftragten für die Bezirksverwaltungsbehörden des Landes wird Herr Verwaltungsdirektor Speer bestellt.
Potsdam, den zweiten November Neunzehnhundertneunzig
Dr. Manfred Stolpe
Ministerpräsident