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Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen über die elektronische Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren auf das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung (MIK-Ordnungswidrigkeiten-Aktenführungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung - MIKOWIAktZÜV)

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen über die elektronische Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren auf das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung (MIK-Ordnungswidrigkeiten-Aktenführungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung - MIKOWIAktZÜV)
vom 17. September 2024
(GVBl.II/24, [Nr. 82])

Die Ermächtigungen der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 110a Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird für seinen Geschäftsbereich auf das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.

Potsdam, den 17. September 2024

Die Landesregierung
des Landes Brandenburg

Der Ministerpräsident

Dr. Dietmar Woidke

Der Minister des Innern und für Kommunales

Michael Stübgen