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Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)

Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI)
vom 8. Mai 2000
(GVBl.II/00, [Nr. 11], S.136)

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 18. Oktober 1991 (GVBl. S. 452) verordnet der Minister des Innern im Einvernehmen mit der Ministerin der Finanzen:

§ 1
Gebührentarif

(1) Für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern werden Gebühren nach anliegendem Gebührentarif, der Bestandteil der Verordnung ist, erhoben.

(2) Zur Zahlung von Gebühren für die Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung (Tarifstelle 12) bleiben die in § 8 Abs. 1 Nr. 4 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet.

(3) Die Einzahlung der Gebühren in der Währung Euro ist zum gesetzlich festgeschriebenen Umrechnungskurs ( 1 Euro=1,95583 DM) zulässig.

§ 2
Übergangsregelung

Für Amtshandlungen nach Tarifstelle 4.3 des Gebührentarifs, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung vorgenommen wurden, können Gebühren gemäß § 1 erhoben werden, soweit bei den Amtshandlungen die Gebührenerhebung ausdrücklich vorbehalten worden ist.

§ 3
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern vom 14. Dezember 1992 (GVBl. II S. 768), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 1998 (GVBl. II S. 604), außer Kraft. Potsdam, den 8. Mai 2000

 

Der Minister des Innern
Jörg Schönbohm


Inhaltsverzeichnis

Tarifstelle Gegenstand
1 Einwohnerwesen
2 Enteignungsrechtliche Angelegenheiten
3 Sonn- und feiertagsrechtliche Angelegenheiten sowie Ausnahmen von der Sperrzeit
4 Lotterie- und Spielbankangelegenheiten
5 Ordensrechtliche Angelegenheiten und Ehrenzeichen
6 Sammlungsrechtliche Angelegenheiten
7 Vereins- und stiftungsrechtliche Angelegenheiten
8 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten
9 Polizeiliche Angelegenheiten
10 Stellungnahmen auf Antrag zur Ermittlung der Kampmittelbelastung eines Grundstücks
11 Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung
12 unbesetzt
13 unbesetzt
14 unbesetzt
15 unbesetzt
16 Sonstiges
17 Rechtsbehelfe

Tarifstelle Gegenstand Gebühr
DM nachrichtlich in Euro
1 Einwohnerwesen    
1.1 Melderegisterauskunft    
1.1.1 Einfache Melderegisterauskunft je nachgefragter Person 8,00 4,09
1.1.2 Erweiterte Melderegisterauskunft je nachgefragter Person 14,00 7,16
1.1.3 Melderegisterauskunft, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordert, insbesondere bei Rückgriff auf die nach § 11 a des Brandenburgischen Meldegesetzes in die kommunalen Archive überführten Karteien, je nachgefragter Person 16,00
bis
30,00
8,18
bis
15,34
1.2 Gruppenauskunft
zuzüglich je registrierten Einwohner
zuzüglich je ausgewählten Einwohner
50,00
0,001 bis 0,05
0,05 bis 0,20
25,56


1.3 Auskünfte an Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber 50,00 25,56
zuzüglich je registrierten Einwohner 0,001 bis 0,05  
zuzüglich je ausgewählten Einwohner 0,05 bis 0,20  
1.4 Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen je Jubiläumsfall 13,00
mind. 26,00
max. 1.500,00
6,65
13,29
766,94
1.5 Melderegisterauskunft an Adressbuchverlage
pauschal für 1. - 200. Person
500,00 255,65
für jede weitere Person bis 1.000 Person 1,00 0,51
für jede weitere Person bis 10.000 Person 0,75 0,38
für jede weitere Person 0,10 0,05
1.6 Aufenthaltsbescheinigung    
1.6.1 Aufenthaltsbescheinigungen 8,00 4,09
1.6.2 Aufenthaltsbescheinigung, deren Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erfordert, insbesondere bei Rückgriff auf  die nach § 11 a des Brandenburgischen Meldegesetzes in die kommunalen Archive überführten Karteien


25,00



12,78
  Keine Gebühren werden erhoben
  • von Personen, die aus Straftat, Untersuchungshaft oder Anstalten für andere freiheitsentziehende Maßnahmen entlassen worden sind, bis zu sieben Tagen nach der Entlassung
  • in Verfahren zur Feststellung der Eigenschaft als Vertriebener, Spätaussiedler, Ehegatte oder Abkömmling des Spätaussiedlers nach dem Bundesvertriebenengesetz
  • in Angelegenheiten von ehemaligen politischen Häftlingen und anerkannten Behinderten sowie in Angelegenheiten der sozialen Fürsorge, insbesondere
    der Sozialversicherung,
    des Sozialhilferechts,
    des Schwerbehindertenrechts sowie
    des Vorruhestands-, (Altersübergangs-) und Rentenrechts
  • für die Ausstellung der Identitätsbescheinigung nach § 12 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes 
   

2

Enteignungsrechtliche Angelegenheiten    
2.1 Enteignungsbeschluss (§ 30 Abs. 1 EntGBbg) 500,00
bis
7.500.00
255,65
bis
3.834,69
2.2 Beurkundung einer Einigung (§ 27 Abs. 2 EntGBbg) 0,1 v. H. des Verkehrswertes des im Verfahren befindlichen Gegenstandes der Einigung  
mindestens 150,00 76,69
2.3 Beurkundung einer Teileinigung (§ 28 EntGBbg) 0,1 v. H. des Gegenstandswertes der Teileinigung  
mindestens 100,00 51,13
Tarifstelle Gegenstand Gebühr
DM
nachrichtlich in Euro
2.4 Enteignungsbeschluss nach Teileinigung 0,3 v. H. des Verkehrswertes des im Verfahren befindlichen Gegenstandes der Enteignung abzüglich des Gegenstandswertes nach Tarifstelle 2.3  
mindestens 150,00 76,69
2.5 Beschluss über vorzeitige Besitzeinweisung
(§ 37 Abs. 1 EntGBbg)
300,00 bis
3.000,00
153,39 bis
1.533,88
in besonders gelagerten Fällen bis 5.000,00 2.556,46
2.6 Selbständige Entschädigungsfestsetzung
(§ 38 Abs. 2 EntGBbg)
200,00
bis
5.000,00
102,26
bis
2.556,46
2.7 Vorabentscheidung (§ 29 Abs. 2 EntGBbg) 0,3 v. H. des unstreitigen Entschädigungsbetrages  
mindestens 200,00 102,26
2.8 Ausführungsanordnung (§ 33 EntGBbg)    
2.8.1 Enteignungsbeschluss
(§ 33 Abs. 1 Satz 1 erste Alternative EntGBbg)
0,1 v. H. des Verkehrswertes des im Verfahren befindlichen Gegenstandes der Enteignung  
mindestens 100,00 51,13
2.8.2 Vorabentscheidung
(§ 33 Abs. 1 Satz 1 zweite Alternative EntGBbg)
0,1 v. H. der festgesetzten Vorauszahlung  
mindestens 100,00 51,13
2.8.3 Teileinigung (§ 33 Abs. 2 EntGBbg) 0,1 v. H. des unstreitigen Entschädigungsbeitrages  
mindestens 100,00 51,13
2.8.4 Enteignungsbeschluss (§ 33 Abs. 3 EntGBbg) 0,1 v. H. der festgesetzten Geldentschädigung  
mindestens 100,00 51,13
2.9 Verlängerung des Laufs der Verwendungsfrist
(§ 31 EntGBbg)
0,05 v. H. des Verkehrswertes des im Verfahren befindlichen Gegenstandes der Enteignung  
mindestens 100,00 51,13
2.10 Ermächtigung zur Durchführung von Vorarbeiten
(§ 39 Abs. 1 EntGBbg)
100,00
bis
1.000,00
51,13
bis
511,29
2.11 Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung aufgrund spezialgesetzlicher Vorschriften durch die oberste Landesbehörde 400,00
bis
10.000,00
204,52
bis
5.112,92
2.12 Planfeststellungsbeschluss (§ 23 Abs. 1 EntGBbg) 500,00
bis
5.000,00
255,65
bis
2.556,46
in besonders gelagerten Fällen bis 10.000,00 5.112,92
Tarifstelle Gegenstand Gebühr
DM
nachrichtlich in Euro
2.13 Entschädigungsfestsetzungsverfahren (§ 41 EntGBbg) 0,5 v. H. der festgesetzten Entschädigung  
mindestens 100,00 51,13
2.14 Versendung von Akten in enteignungsrechtlichen Angelegenheiten 10,00 5,11
2.15 Gebühr für Ablichtung je
Seite DIN A4 aus Akten in
enteignungsrechtlichen Angelegenheiten


1,00


0,51
3 Sonn- und feiertagsrechtliche Angelegenheiten sowie Ausnahmen von der Sperrzeit    
3.1 Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 8 i. V. m. §§ 3 und 5 des Feiertagsgesetzes 20,00
bis
100,00

10,23
bis
51,13

3.2 Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 8 i. V. m. § 6 des Feiertagsgesetzes 20,00
bis
1.000,00
10,23
bis
511,29
3.3 Entscheidung über eine Ausnahme von Sperrzeit
(§ 4 der Sperrzeitverordnung)
   
  1. Einzelsperrzeitverkürzung aus besonderem Anlass für jede Stunde
20,00 10,23
  1. Dauersperrzeitverkürzung für jeden Monat
40,00
bis
200,00
20,45
bis
102,26
4 Lotterie- und Spielbankangelegenheiten    
4.1 Entscheidung über einen Antrag auf eine Lotterie- oder Ausspielungsgenehmigung.
Als Spielkapital gilt der Gesamtverkaufswert der auszugebenden Lose abzüglich des auf die Lotteriesteuer entfallenden Anteils. Für Lotterien und Ausspielungen, die ausschließlich gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken dienen, können die Gebühren ermäßigt oder erlassen werden.
0,05 v. H. des Spielkapitals  
4.2 Beaufsichtigung von Ziehungen bei Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten und vergleichbare Amtshandlungen 100,00
bis
1.500,00
51,13
bis
766,94
4.3 Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank 0,05 v. H. des Bruttospielertrages der ersten zwölf Monate nach der Erlaubniserteilung  
  Anmerkung zu Tarifstelle 4.3:
Bei Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer öffentlichen Spielbank ist zunächst eine vorläufige Gebühr festzusetzen. Die endgültige Gebühr ist auf der Grundlage des Bruttospielertrages der ersten zwölf Monate nach der Erlaubniserteilung zu berechnen. Bei einer Verlängerung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielbank ist der Bruttospielertrag der letzten zwölf Monate zugrunde zu legen.
   
4.4 Sonstige Amtshandlungen 50,00
bis
1.500,00

25,56
bis
766,94

5 Ordensrechtliche Angelegenheiten und Ehrenzeichen    
5.1 Erteilung einer Ersatzurkunde nach § 9 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 844), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juni 1997 (BGBl. I S. 1430, 1433) 20,00
bis
50,00
10,23
bis
25,56
5.2 Genehmigung zum Erwerb von Orden und Ehrenzeichen nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen 20,00
bis
50,00
10,23
bis
25,56
6 Sammlungsrechtliche Angelegenheiten    
6.1 Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Sammlungserlaubnis 10,00
bis
300,00
5,11
bis
153,39
7 Vereins- und stiftungsrechtliche Angelegenheiten    
7.1 Vereinsrecht    
7.1.1 Entscheidung über einen Antrag auf Verleihung der Rechtsfähigkeit an einen Verein 50,00
bis
5.000,00
25,56
bis
2.556,46
Tarifstelle Gegenstand Gebühr
DM
nachrichtlich in Euro
7.1.2 Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung zur Änderung der Satzung eines Vereins 50,00
bis
500,00
25,56
bis
255,65
7.1.3 Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung der Auflösung eines Vereins 50,00
bis
500,00
25,56
bis
255,65
7.1.4 Sonstige Amtshandlungen 50,00
bis
500,00
25,56
bis
255,65
7.2 Stiftungsrecht    
7.2.1 Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung einer Stiftung 50,00
bis
10.000,00
25,56
bis
5.112,92
7.2.2 Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung einer Satzungsänderung 50,00
bis
500,00
25,56
bis
255,65
7.2.3 Entscheidung über die Rechtsnatur einer Stiftung 100,00
bis
5.000,00
51,13
bis
2.556,46
7.2.4 Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung zur Auflösung einer Stiftung 50,00
bis
500,00

25,56
bis
255,65

7.2.5 Entscheidung über einen Antrag auf Genehmigung eines Zusammenschlusses mehrerer Stiftungen 50,00
bis
500,00

25,56
bis
255,65

7.2.6 Sonstige Amtshandlungen 50,00
bis
1.000,00

25,56
bis
511,29

8 Ordnungsrechtliche Angelegenheiten    
8.1 Fundsachen

Verwahrung von Fundsachen
   
  1. im Werte von 50,00 DM
kostenfrei  
  1. im Werte von 51,00 DM bis 300,00 DM
10,00 5,11
  1. im Werte von 301,00 DM bis 1.000,00 DM
20,00 10,23
  1. im Werte über 1.000,00 DM
30,00 15,34
  1. je weitere angefangene 1.000,00 DM
30,00 15,34
8.2 Hundehaltung    
8.2.1 Entscheidung über einen Antrag auf Erlaubnis für das Züchten, Ausbilden oder Abrichten gefährlicher Hunde gemäß § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Hundehalterverordnung (HundehV) 150,00
bis
350,00
76,69
bis
178,95
8.2.2 Entscheidung über einen Antrag auf Erlaubnis für das Halten eines gefährlichen Hundes gemäß § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 HundehV 100,00
bis
200,00
51,13
bis
102,26
9 Polizeiliche Angelegenheiten    
9.1 Begleitung von Großraum- und Schwertransporten    
  1. auf der Straße mit Kfz
    für jeden begonnenen Begleitkilometer je Begleitfahrzeug
    mindestens je Einsatz


6,00
100,00


3,07
51,13
  1. mit Wasserschutzpolizeistreifenboot (WSP)
    je begonnene halbe Einsatzstunde

30,00

15,34
9.2 Begleitung gefährlicher Güter durch die Polizei wie zu Tarifstelle 9.1  
9.3 Begleitung von Werttransporten (z.B. Geld, Kunstgut) durch die Polizei

Anmerkung:
Bei der Begleitung von Kunstgut kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden, wenn der Kulturtransport im Rahmen des internationalen Kulturaustausches erfolgt.
wie zu Tarifstelle 9.1  
9.4 Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge und sonstiger Gegenstände durch Polizei- und Ordnungsbehörden nach Freigabe:    
  1. für Fahrräder je Tag
1,50 0,77
  1. für Fahrräder mit Hilfsmotor je Tag
2,00 1,02
  1. für Krafträder je Tag
2,00 1,02
  1. für Krafträder mit Beiwagen je Tag
2,50 1,28
  1. für Personenkraftwagen, Zugmaschinen und Anhänger je Tag
4,00 2,05
  1. für Personenkraftwagen mit Anhänger je Tag
6,00 3,07
  1. für Last- und Lieferkraftwagen je Tag
7,50 3,83
  1. für Ommnibusse je Tag
8,00 4,09
  1. für LKW mit Anhänger je Tag
10,00 5,11
  1. für Fuhrwerke je Tag
5,50 2,81
  1. für Kanadier, Paddel- und Ruderboote je Tag
1,50 0,77
  1. Segel- und Motorboote bis zu 5 m Länge je Tag
5,50 2,81
  1. Segel- und Motorboote über 5 m Länge je Tag
8,50 4,35
  1. Arbeitsmaschinen, Fahrzeugteile und Materialien sowie sonstige Gegenstände, je angefangenen m2 Lagefläche und Tag

1,50

0,77
Tarifstelle Gegenstand Gebühr
DM
nachrichtlich in Euro
9.5 Ungerechtfertigtes Alarmieren der Polizei 145,00 74,14
9.6 Gewahrsam für hilflose, nicht vorläufig festgenommene Personen, die betrunken sind oder unter der Einwirkung von berauschenden Mitteln stehen    
  1. nach vorangegangenen ärztlicher Untersuchung
120,00 61,63
  1. ohne ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Verwahrfähigkeit
75,00 38,35
9.7 Transport hilfloser, nicht vorläufig festgenommener Personen, die betrunken sind oder unter der Einwirkung von berauschenden Mitteln stehen; Transport von Personen auf eigenen Wunsch oder auf Ersuchen anderer Personen, mit polizeieigenem Fahrzeug (werden mehrere Personen transportiert, so wird die zu erhebende Gebühr gleichmäßig aufgeteilt)
je angefangene halbe Einsatzstunde






83,00






42,44
9.8 Inanspruchnahme eines Polizeihubschraubers für jede angefangene Viertelstunde
450,00

230,08
9.9 Für die Reinigung wegen außergewöhnlicher Verschmutzung    
  1. eines Dienst- oder Gewahrsamraumes
25,00 12,78
  1. eines Dienstfahrzeuges
50,00 25,56
10 Stellungnahmen auf Antrag zur Ermittlung der Kampfmittelbelastung eines Grundstücks    
10.1 Stellungnahme ohne Luftbildauswertung und Ortsbegehung, pauschal 78,00 39,88
10.2 Stellungnahme einschließlich Luftbildauswertung, pauschal 273,00 139,58
10.3 Stellungnahme einschließlich Ortsbegehung ohne Luftbildauswertung, pauschal 312,00 159,52
10.4 Stellungnahme einschließlich Luftbildauswertung und Ortsbegehung, pauschal 507,00 259,22
10.5 Zurverfügungstellung von      
  • Protokoll der Luftbildauswertung mit topographischer Karte und Koordinatenliste (Standard)

DIN A4

2,00

1,02
  • Vergrößerung von topographischen Karten auf
DIN A 3
DIN A 2
DIN A 1
DIN A 0
6,00
16,00
28,00
45,00
3,07
8,18
14,32
23,01
  • Kopien topographischer Karten je angefangenes Kartenblatt
ohne Folie
mit Folie
16,00
28,00
8,18
14,32
  • Protokoll der Luftbildauswertung mit topographischer Karte und Koordinatenliste auf Diskette (ASC II Cod.)
 
35,00

17,90
10.6 Im Zusammenhang mit der Amtshandlung entstehende Auslagen sind zu ersetzen.    
11 Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung    
11.1 Allgemeines    
11.1.1 Zweitausfertigung eines Zeugnisses 10,00
bis
20,00
5,11
bis
10,23
11.1.2 Übersendung/Aushändigung von Prüfungsordnungen 5,00
bis
20,00
2,56
bis
10,23
11.1.3 Übersendung/Aushändigung von anderen für die Ausbildung/ Fortbildung/Umschulung relevanten Unterlagen 3,00
bis
50,00
1,53
bis
25,56
11.2 Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz (BBiG)    
Tarifstelle Gegenstand Gebühr
DM
nachrichtlich in Euro
11.2.1 Anerkennung als Ausbildungsstätte nach § 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 22 BBiG 200,00
bis
400,00

102,26
bis
204,52

11.2.2

Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln nach § 23 Abs. 2 BBiG 10,00
bis
50,00

5,11
bis
25,56

11.2.3 Untersagung des Einstellens und Ausbildens nach § 24 Abs. 1 und 2 BBiG 100,00
bis
250,00

51,13
bis
127,82

11.2.4 Abkürzung der Ausbildungszeit nach § 29 Abs. 2 BBiG 10,00
bis
50,00

5,11
bis
25,56

11.2.5 Verlängerung der Ausbildungszeit nach § 29 Abs. 3 BBiG 10,00
bis
50,00

5,11
bis
25,56

11.2.6 Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach § 32 Abs. 1 BBiG 20,00
bis
80,00

10,23
bis
40,90

11.2.7 Eintragung von Änderungen in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach § 32 Abs. 1 BBiG 10,00
bis
20,00

5.11
bis
10,23

11.2.8 Löschung einer Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach § 32 Abs. 2 BBiG 10,00
bis
50,00
5,11
bis
25,56
11.3 Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz    
11.3.1 Durchführung der Zwischenprüfung nach § 42 BBiG 50,00
bis
150,00
25,56
bis
76,69
11.3.2 Durchführung der Abschlussprüfung nach § 34 Abs. 1 BBiG 50,00
bis
450,00
25,56
bis
230,08
11.3.3 Durchführung der Wiederholung der Abschlussprüfung nach § 34 BBiG 50,00
bis
300,00

25,56
bis
153,39

11.3.4 Durchführung der Fortbildungsprüfung nach § 46 Abs. 1 BBiG 50,00
bis
500,00

25,56
bis
255,65

11.3.5 Durchführung der Wiederholung der Fortbildungsprüfung nach § 46 Abs. 1 BBiG 50,00
bis
500,00
25,56
bis
255,65
11.3.6 Durchführung der Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse 150,00
bis
250,00
76,69
bis
127,82
11.3.7 Durchführung der Wiederholungsprüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse 50,00
bis
150,00
25,56
bis
76,69
11.3.8 Bescheinigung über die Befreiung vom Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse 20,00
bis
50,00

10,23
bis
25,56

11.3.9 Teilbefreiung von der Fortbildungsprüfung nach § 46 Abs. 1 BBiG 20,00
bis
50,00

10,23
bis
25,56

11.3.10 Gleichstellung von Abschlusszeugnissen nach § 108 a BBiG 50,00
bis
100,00
25,56
bis
51,13
11.4 Ausbildung im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis    
11.4.1 Durchführung der Zwischenprüfung im Vorbereitungsdienst im mittleren Dienst 40,00
bis
280,00
20,45
bis
143,16
11.4.2 Durchführung der Zwischenprüfung im Vorbereitungsdienst im gehobenen Dienst 50,00
bis
350,00
25,56
bis
178,95
11.4.3 Durchführung der Abschlussprüfung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung im mittleren Dienst 50,00
bis
300,00
25,56
bis
153,39
11.4.4 Durchführung der Abschlussprüfung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung im gehobenen Dienst 50,00
bis
450,00
25,56
bis
230,08
12 unbesetzt    
13 unbesetzt    
14 unbesetzt    
15 unbesetzt    
Tarifstelle Gegenstand Gebühr
DM
nachrichtlich in Euro
16 Sonstiges    
16.1 Beglaubigungen, Bescheinigungen, Ausweise und Zeugnisse    
16.1.1 Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 3,00 1,53
16.1.2 Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen je Seite 3,00
bis
5,00
1,53
bis
2,56
16.1.3 Bescheinigungen 3,00
bis
10,00
1,53
bis
5,11
16.1.4 Zeugnisse (z.B. Ursprungszeugnisse) 5,00
bis
50,00
5,11
bis
25,56
  Zu den Tarifstellen 16.1.1 bis 16.1.4:

Gebührenfrei sind Beglaubigungen und die Ausstellung von Bescheinigungen und Zeugnissen in folgenden Angelegenheiten:
  1. Arbeits- und Dienstleistungen;
  2. Besuch von Schulen und Hochschulen;
  3. Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern,
    Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen;
  4. Gnadensachen;
  5. Fürsorgesachen;
  6. Nachweise der Bedürftigkeit;
  7. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge;
  8. Totenscheine, Beerdigungsscheine;
  9. Bescheinigung des Empfangs einer Anzeige über die Aufgabe eines Gewerbebetriebes
    (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung);
  10. Bescheinigungen, Bescheidabschriften und Mitteilungen der Finanzämter über die Höhe von Einheitswerten;
  11. Bescheinigungen und Bescheidabschriften im Verfahren nach dem Feststellungsgesetz und dem Lastenausgleichsgesetz;
  12. Bescheinungen für steuerliche Zwecke;
  13. die Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung gem.  § 1712 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie die Entgegennahme einer anderweitig beglaubigten oder beurkundeten Erklärung dieser Art;
  14. Bescheinigung über Maßnahmen zur Luftreinhaltung zur Vorlage bei der Finanzverwaltung;
  15. Angelegenheiten von ehemaligen politischen Häftlingen und Behinderten
    sowie in Angelegenheiten
    der Sozialversicherung,
    des Sozialhilferechts,
    des Schwerbehindertenrechts,
    des Vorruhestands-, Altersübergangs- und Rentenrechts;
  16. Verfahren zur Feststellung der Eigenschaft als Vertriebener/Spätaussiedler, Ehegatte und Abkömmling des Spätaussiedlers nach dem Bundesvertriebenengesetz
   
16.1.5 Beglaubigung von Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind:    
Die Gebühr wird für das gesamte Beglaubigungsverfahren nur einmal, und zwar von der Stelle erhoben, die die Endbeglaubigung vornimmt.
Die Beglaubigung von Urkunden der Jugendämter nach § 59 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind, ist gebührenfrei.
20,00
bis
200,00
10,23
bis
102,26
16.1.6 Versendung von Bußgeldakten durch die Post

Gebührenfrei ist die Versendung
  1. in Bußgeldverfahren an Verteidiger des Betroffenen
  2. im Rahmen der Amtshilfe
10,00 5,11
16.1.7 Amtshandlungen, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und  die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen 0
bis
1.000,00

0
bis
511,29

17 Rechtsbehelfe

Erteilung von Bescheiden über Widersprüche
- wenn und soweit sie zurückgewiesen werden -

 
  1. Dritter, die sich durch die Sachentscheidung beschwert fühlen
20,00
bis
1.000,00
10,23
bis
511,29
  1. gegen Kostenentscheidungen
20,00
bis
200,00
10,23
bis
102,26