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Verordnung zum Verfahrens- und Anlagenverzeichnis (VAVerzV)

Verordnung zum Verfahrens- und Anlagenverzeichnis (VAVerzV)
vom 23. November 1999
(GVBl.II/99, [Nr. 32], S.646)

Am 13. Oktober 2009 außer Kraft getreten durch Verordnung vom 10. September 2009
(GVBl.II/09, [Nr. 31], S.650)

Auf Grund des § 8 Abs. 8 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 1999 (GVBl. I S. 66) verordnet die Landesregierung:

§ 1

(1) Unverzüglich nach Beginn der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten hat die jeweilige datenverarbeitende Stelle gemäß § 8 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes ein Verzeichnis der hierbei verwendeten automatisierten Verfahren und der eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen zu erstellen. Hierbei ist für das Verfahrensverzeichnis das dieser Verordnung als Anlage 1 und für das Anlagenverzeichnis das als Anlage 2 beigefügte Musterformblatt zu verwenden. Die Verfahrens- und Anlagenverzeichnisse können auch automatisiert geführt werden.

(2) Ein Verfahrensverzeichnis ist bei Vorliegen der in § 8 Abs. 7 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes genannten Voraussetzungen nicht zu erstellen.

(3) Die Erstellung eines Anlagenverzeichnisses kann unter den in § 8 Abs. 4 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes geregelten Voraussetzungen entfallen.

(4) Die in § 2 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes genannten öffentlichen Stellen, die personenbezogene Daten selbst automatisiert verarbeiten oder in ihrem Auftrag verarbeiten lassen, halten die zu erstellenden Verzeichnisse vor.

§ 2

(1) Die Anpassung der nach § 1 der Verordnung zur Dateibeschreibung vom 4. September 1996 (GVBl. II S. 695) erstellten Dateibeschreibungen an § 1 dieser Verordnung hat innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung zu erfolgen.

(2) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Dateibeschreibung vom 4. September 1996 (GVBl. II S. 695) außer Kraft.

Potsdam, den 23. November 1999

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe

Der Minister des Innern
Jörg Schönbohm

Anm.: die Anlagen wurden nicht aufgenommen.