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Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMLUV)
Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebOMLUV)
vom 17. Juli 2007
(GVBl.II/07, [Nr. 20], S.314)
§ 1
Gebührentarif
Für die in den Anlagen 1 und 2 (außer Tarifstellen 1 und 13.3.4) genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Verwaltungsgebühren erhoben. Für die in der Anlage 2, Tarifstellen 1 und 13.3.4 genannte Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen werden die dort genannten Benutzungsgebühren erhoben. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Verordnung.
§ 2
Mehrfache Amtshandlungen
Zur Abgeltung mehrfacher Amtshandlungen, die denselben Schuldner und dieselbe Tarifstelle betreffen, können die Gebühren für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von höchstens einem Jahr auf Antrag pauschal festgesetzt werden.
§ 3
Gebührenbemessung
Soweit Gebühren nach dem erforderlichen Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung als Stundensätze zu Grunde zu legen:
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60,00 EUR |
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45,00 EUR |
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35,00 EUR |
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31,00 EUR. |
Bei der Ermittlung der Zeitgebühren ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft benötigt wird. Die Zeit für Ortsbesichtigungen, einschließlich der An- und Abreise, ist einzurechnen.
§ 4
Einschränkung der persönlichen Gebührenfreiheit
Zur Zahlung von Gebühren für Amtshandlungen der Wasserbehörden nach Tarifstelle 5.1.5.1 der Anlage 2 sowie für die Amtshandlungen nach Tarifstelle 5.1.6 der Anlage 2 für die mit den vorgenannten Amtshandlungen zugelassenen Anlagen bleiben die Gemeinden und Gemeindeverbände gemäß § 8 Abs. 4 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg verpflichtet.
§ 5
Gebühren in besonderen Fällen
Für Amtshandlungen der Flurbereinigungsbehörde bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke und bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung findet die Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.
§ 6
Übergangsregelung
(1) Für die in der Tarifstelle 3.23 der Anlage 2 genannten Amtshandlungen, die nach Inkrafttreten des Siebten Euro-Einführungsgesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2331), jedoch vor Inkrafttreten der Vierten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 25. Mai 2005 (GVBl. II S. 279) vorgenommen worden sind, werden Gebühren nach der genannten Tarifstelle erhoben, soweit die Gebührenerhebung bei der Amtshandlung jeweils ausdrücklich vorbehalten worden ist.
(2) Für die in den Tarifstellen 13.4.11 und 13.4.13 der Anlage 2 genannten Amtshandlungen, die seit dem 1. Januar 2006 vorgenommen worden sind, werden Gebühren nach den genannten Tarifstellen erhoben, soweit die Gebührenerhebung bei der Amtshandlung jeweils ausdrücklich vorbehalten worden ist.
§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 17. Dezember 2001 (GVBl. 2002 II S. 10), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Juli 2006 (GVBl. II S. 288), außer Kraft.
Potsdam, den 17. Juli 2007
Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Dietmar Woidke
Inhaltsübersicht des Gebührentarifs der Anlagen 1 und 2 (Überschriften in Kurzform):
Anlage 1
Allgemeine Gebühren
1 | Allgemeine Gebühren |
1.1 | Beglaubigungen, Bescheinigungen und Urkunden, Zeugn isse |
1.2 | Anfertigung von Zweitschriften, Kopien, Computerausdrucken |
1.3 | Vervielfältigung von Karten |
1.4 | Nutzung von Diensträumen |
1.5 | Sonstiges |
Anlage 2
Gebühren für die Bereiche Immissionsschutz, Abfall- und Wasserrecht,
Boden- und Naturschutz,
Verbraucherschutz, Land- und Forstwirtschaft
1 | Annahme und Verwahrung von radioaktiven Stoffen (Benutzungsgebühren) |
1.1 | Annahme und Verwahrung von radioaktiven Abfällen |
1.2 | Verwahrung von sonstigen Strahlenquellen |
2 | Immissionsschutzrechtliche Angelegenheiten |
2.1 | Genehmigungsbedürftige Anlagen |
2.2 | Sonstige Amtshandlungen nach dem BImSchG |
2.3 | Amtshandlungen nach den Verordnungen zur Durchführung des BImSchG |
2.4 | Landesimmissionsschutzgesetz |
2.5 | Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft |
2.6 | Chemikalienrechtliche Angelegenheiten |
2.7 | Gentechnikrechtliche Angelegenheiten |
2.8 | Atomrechtliche Angelegenheiten |
2.9 | Messung von Radioaktivität und elektromagnetischen Feldern |
2.10 | Überwachungserleichterungen |
2.11 | Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) |
2.12 | Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz |
3 | Abfall- und bodenschutzrechtliche Angelegenheiten |
3.1 | Amtshandlungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz |
3.2 | Amtshandlungen nach der Klärschlammverordnung |
3.3 | Ausnahmegenehmigungen nach der Altölverordnung |
3.4 | Verpackungsverordnung |
3.5 | Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise |
3.6 | Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und -bilanzen |
3.7 | Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe |
3.8 | Richtlinie für die Tätigkeit und die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften |
3.9 | Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung |
3.10 | Umweltrahmengesetz der DDR vom 29. Juni 1990 |
3.11 | Brandenburgisches Abfallgesetz |
3.12 | Altfahrzeugverordnung |
3.13 | Batterieverordnung |
3.14 | Bioabfallverordnung |
3.15 | Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall |
3.16 | Bundes-Bodenschutzgesetz |
3.17 | Transportgenehmigungsverordnung |
3.18 | Abfallablagerungsverordnung |
3.19 | Abfallverzeichnis-Verordnung |
3.20 | Altholzverordnung |
3.21 | Deponieverordnung |
3.22 | Gewerbeabfallverordnung |
3.23 | Abfallverbringungsgesetz |
3.24 | Persistente organische Schadstoffe |
4 | Naturschutzrechtliche Angelegenheiten |
4.1 | Befreiungen |
4.2 | Ausnahmegenehmigungen |
4.3 | Eingriff |
4.4 | Besondere Genehmigungen |
4.5 | Sonstige Entscheidungen und Maßnahmen auf Grund des BbgNatSchG |
4.6 | Besonderer Artenschutz |
4.7 | Eingeschlossene oder ersetzte naturschutzrechtliche Entscheidungen |
5 | Wasserrechtliche Angelegenheiten |
5.1 | Amtshandlungen auf Grund des WHG und des BbgWG |
5.2 | Amtshandlungen nach der Indirekteinleiterverordnung |
5.3 | Bescheinigung nach § 7 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung |
6 | Teilnahme an Ringversuchen |
6.1 | Grundgebühr |
6.2 | Probengebühr |
6.3 | Parametergruppengebühr |
7 | Tierzucht und -haltung |
7.1 | Anerkennungen und Zustimmungen gemäß § 7 des Tierzuchtgesetzes (TierZG) |
7.2 | Besamungserlaubnis nach den §§ 10 und 11 TierZG |
7.3 | Zulassung von Ausnahmen nach § 17 TierZG |
7.4 | Besamungsstationen |
7.5 | Embryotransfereinrichtung |
7.6 | Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung nach § 9 Abs. 11 TierZG und Embryotransfer nach § 14 Abs. 7 TierZG |
7.7 | Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 1 der Verordnung über Lehrgänge nach dem TierZG |
7.8 | Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz |
8 | Pflanzenschutz |
8.1 | Prüfung von Pflanzenschutzmitteln |
8.2 | Seuchen- und Phytohygiene entsprechend § 3 der Bioabfallverordnung |
8.3 | Phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern |
8.4 | Phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen, -erzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser |
8.5 | Warndienst |
8.6 | Abnahme von Prüfungen einschließlich Zeugnis |
8.7 | Anerkennung und Überprüfung von Kontrollbetrieben für Pflanzenschutztechnik |
8.8 | Erteilung von Genehmigungen |
8.9 | Einfuhrkontrolle von Sendungen mit Pflanzenschutzmitteln |
8.10 | Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln |
9 | Saatgutanerkennung |
9.1 | nach der Saatgutverordnung |
9.2 | nach der Pflanzkartoffelverordnung |
9.3 | Elektrophoretische Untersuchungen auf Sortenechtheit, Sortenreinheit und Sortenidentifizierung |
10 | Waldrechtliche Angelegenheiten |
10.1 | Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten |
10.2 | Verwaltungsentscheidungen nach LWaldG |
10.3 | Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse |
10.4 | Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz |
11 | Jagdrechtliche Angelegenheiten |
11.1 | Jägerprüfung, Falknerprüfung, Jagdaufseherprüfung |
11.2 | Jagdscheine |
11.3 | Jagdbezirke |
11.4 | Jagdausübung |
11.5 | Sonstige jagdliche Amtshandlungen/Genehmigungen/ Bestätigungen |
12 | nicht besetzt |
13 | Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung |
13.1 | Gebühren in Bezug auf das Berufs- und Standesrecht |
13.2 | Gebühren für Beratungstätigkeit und die Erstellung von Gutachten |
13.3 | Gebühren für Grenzkontrollen bei Lebendtieren und bestimmten Erzeugnissen |
13.4 | Gebühren für Untersuchungen/Analysen |
13.5 | Gebühren auf Grund des Tierseuchengesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften |
13.6 | Gebühren für Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 und den dazu ergangenen Vorschriften der EU, des Bundes und des Landes |
13.7 | Gebühren auf Grund des Tierschutzgesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften |
13.8 | Gebühren auf Grund des Arzneimittelgesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften |
13.9 | nicht besetzt |
13.10 | Gebühren im Bereich Futtermittelüberwachung |
13.11 | Gebühren im Bereich Lebensmittelüberwachung |
13.12 | Gebühren für Amtshandlungen nach dem Weinrecht |
13.13 | Gebühren auf Grund des Vorläufigen Biergesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften |
13.14 | Gebühren für freiwillige Untersuchungen oder Untersuchungen auf Antrag, die nicht im überwiegenden öffentlichen Interesse durchgeführt werden |
13.15 | Besondere Grundsätze der Tarifstelle 13 |
13.16 | Gebühren auf Grund des Infektionsschutzgesetzes i. V. m. der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) |
13.17 | Gebühren auf Grund des Infektionsschutzgesetzes i. V. m. der DIN 19643 |
14 | Sachverständigenwesen |
14.1 | Antragsgebühr |
14.2 | Bestellungsgebühr |
14.3 | Wiederbestellung früherer Sachverständiger |
14.4 | Sachkundenachweise |
14.5 | Bestellung als Probenehmer |
14.6 | Verlängerung der Bestellung als Probenehmer |
15 | Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sons-tige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz |
15.1 | Berufsabschlussprüfungen |
15.2 | Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung |
15.3 | Fortbildungsprüfungen |
15.4 | Wiederholung von Prüfungen |
15.5 | Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen |
16 | Zulassung als private Kontrollstelle nach dem Markengesetz und dem Lebensmittelspezialitätengesetz |
16.1 | Erstzulassungen nach dem Markengesetz |
16.2 | Erstzulassungen nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz |
16.3 | Kontrollen beim Hersteller gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 i. V. m. dem Markengesetz und dem Lebensmittelspezialitätengesetz |
16.4 | Kontrolle beim Hersteller gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 |
17 | Amtshandlungen nach dem Marktstrukturgesetz |
17.1 | Anerkennung einer Erzeugergemeinschaft |
17.2 | Verleihung der Rechtsfähigkeit an eine Erzeugergemeinschaft |
18 | Fischerei |
18.1 | Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg |
18.2 | Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg |
19 | Amtshandlungen auf der Grundlage des Einkommensteuergesetzes |
20 | Amtshandlungen nach dem Düngemittelgesetz |
20.1 | Anerkennung von Untersuchungseinrichtungen |
20.2 | Bestimmung von Probenehmern |
20.3 | Teilnahme an Ringversuchen |
20.4 | Erteilung von Genehmigungen nach § 3 Abs. 5 und § 4 Abs. 4 DüV |
20.5 | Erteilung einer Anordnung nach § 8a des Düngemittel-gesetzes |
21 | Amtshandlungen nach den Verordnungen zu den gemeinsamen Marktorganisationen |
21.1 | Amtshandlungen nach der Gemeinsamen Marktorganisation Obst/Gemüse |
21.2 | Qualitätskontrolle bei Obst und Gemüse |
21.3 | Gemeinsame Marktorganisation Eier |
21.4 | Gemeinsame Marktorganisation Käse |
21.5 | Gemeinsame Marktorganisation Butter |
21.6 | Gemeinsame Marktorganisation Fleisch |
21.7 | Kontrollen nach dem Vieh- und Fleischgesetz für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung |
21.8 | Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens |
21.9 | Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Geflügelfleisch |
21.10 | Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz |