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Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)

Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)
vom 17. Juli 2007
(GVBl.II/07, [Nr. 20], S.314)

zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Mai 2012
(GVBl.II/12, [Nr. 38])

Am 19. Juli 2014 außer Kraft getreten durch Verordnung vom 11. Juli 2014
(GVBl.II/14, [Nr. 47])

Auf Grund des § 2 Abs. 2, des § 15 Abs. 4 Satz 2 und des § 24 Abs. 2 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 18. Oktober 1991 (GVBl. S. 452) verordnet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Finanzen:

§ 1
Gebührentarif

Für die in den Anlagen 1 und 2 (außer Tarifstellen 1 und 13.3.4) genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Verwaltungsgebühren erhoben. Für die in der Anlage 2, Tarifstellen 1 und 13.3.4 genannte Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen werden die dort genannten Benutzungsgebühren erhoben. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2
Mehrfache Amtshandlungen

Zur Abgeltung mehrfacher Amtshandlungen, die denselben Schuldner und dieselbe Tarifstelle betreffen, können die Gebühren für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum von höchstens einem Jahr auf Antrag pauschal festgesetzt werden.

§ 3
Gebührenbemessung

Soweit Gebühren nach dem erforderlichen Zeitaufwand zu berechnen sind, sind der Gebührenberechnung als Stundensätze zu Grunde zu legen:

  1. für Beamtinnen oder Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte und Arbeiter
60,00 EUR
  1. für Beamtinnen oder Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte und Arbeiter
45,00 EUR
  1. für Beamtinnen oder Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Angestellte und Arbeiter
35,00 EUR
  1. für Beamtinnen oder Beamte des einfachen Dienstes und vergleichbare Angestellte und Arbeiter
31,00 EUR.

Bei der Ermittlung der Zeitgebühren ist die Zeit anzusetzen, die unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft benötigt wird. Die Zeit für Ortsbesichtigungen, einschließlich der An- und Abreise, ist einzurechnen.

§ 4
(aufgehoben)

§ 5
Gebühren in besonderen Fällen

Für Amtshandlungen der Flurbereinigungsbehörde bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke und bei der Wahrnehmung von Aufgaben der Landesvermessung findet die Gebühren- und Kostenordnung für das Kataster- und Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung Anwendung.

§ 6
(aufgehoben)

§ 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 17. Dezember 2001 (GVBl. 2002 II S. 10), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Juli 2006 (GVBl. II S. 288), außer Kraft.

Potsdam, den 17. Juli 2007

Der Minister für Ländliche Entwicklung,
Umwelt und Verbraucherschutz

Dr. Dietmar Woidke



Inhaltsübersicht des Gebührentarifs der Anlagen 1 und 2 (Überschriften in Kurzform):

Anlage 1
Allgemeine Gebühren

1 Allgemeine Gebühren
1.1 Beglaubigungen, Bescheinigungen und Urkunden, Zeugn isse
1.2 Anfertigung von Zweitschriften, Kopien, Computerausdrucken
1.3 Vervielfältigung von Karten
1.4 Nutzung von Diensträumen
1.5 Sonstiges

Anlage 2
Gebühren für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd

1 - 6 (aufgehoben)
   
7 Tierzucht und -haltung
7.1 Anerkennung und Zustimmung nach den §§ 3, 4 und 5 des Tierzuchtgesetzes (TierZG)
7.2 Zulassung von Ausnahmen nach § 22 Abs. 6 TierZG
7.3 Besamungsstationen nach § 17 TierZG
7.4 Embryotransfereinrichtungen nach § 17 TierZG
7.5 Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für künstliche Besamung nach § 14 Abs. 2 TierZG und Embryotransfer nach § 16 Abs. 1 TierZG
7.6 Anerkennung von Ausbildungsstätten nach § 1 der Verordnung über Lehrgänge nach dem TierZG
7.7 Amtshandlungen nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz
7.8 (weggefallen)
   
8 Pflanzenschutz
8.1 Prüfung von Pflanzenschutzmitteln
8.2 Seuchen- und Phytohygiene entsprechend § 3 der Bioabfallverordnung
8.3 Phytosanitäre Bearbeitung von pflanzlichen Sendungen im innergemeinschaftlichen Handel sowie bei der Ausfuhr und Einfuhr in bzw. aus Drittländern
8.4 Phytopathologische Prüfungen von Pflanzen, Pflanzenteilen, -erzeugnissen sowie von Erden, Substraten und Wasser
8.5 Warndienst
8.6 Abnahme von Prüfungen einschließlich Zeugnis
8.7 Anerkennung und Überprüfung von Kontrollbetrieben für Pflanzenschutztechnik
8.8 Erteilung von Genehmigungen
8.9 Einfuhrkontrolle von Sendungen mit Pflanzenschutzmitteln
8.10 Anwendung, Inverkehrbringen und Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln
   
9 Saatgutanerkennung
9.1 nach der Saatgutverordnung
9.2 nach der Pflanzkartoffelverordnung
9.3 Elektrophoretische Untersuchungen auf Sortenechtheit, Sortenreinheit und Sortenidentifizierung
   
10 Waldrechtliche Angelegenheiten
10.1 Bereitstellung von Walddaten und Forstkarten
10.2 Verwaltungsentscheidungen nach LWaldG
10.3 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
10.4 Gebühren für Amtshandlungen nach dem Forstvermehrungsgutgesetz
   
11 Jagdrechtliche Angelegenheiten
11.1 Jägerprüfung, Falknerprüfung, Jagdaufseherprüfung
11.2 Jagdscheine
11.3 Jagdbezirke
11.4 Jagdausübung
11.5 Sonstige jagdliche Amtshandlungen/Genehmigungen/ Bestätigungen
   
12 Amtshandlungen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
12.1 Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte
12.2 Erteilung schriftlicher Auskünfte
12.3 Herausgabe von Unterlagen und Duplikaten
12.4 Gewährung von Akteneinsicht
12.5 Auslagen
   
13 Veterinärwesen, Lebens- und Futtermittelüberwachung sowie Wasserhygiene
13.1 bis 13.25 (aufgehoben)
13.26 Besondere Amtshandlungen im Weinrecht
   
14 Sachverständigenwesen
14.1 Antragsgebühr
14.2 Bestellungsgebühr
14.3 Wiederbestellung früherer Sachverständiger
14.4 Sachkundenachweise
14.5 Bestellung als Probenehmer
14.6 Verlängerung der Bestellung als Probenehmer
   
15 Gebühren für die Abnahme von Prüfungen und sons-tige Angelegenheiten nach dem Berufsbildungsgesetz
15.1 Berufsabschlussprüfungen
15.2 Prüfungen gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung
15.3 Fortbildungsprüfungen
15.4 Wiederholung von Prüfungen
15.5 Anerkennung der Gleichwertigkeit von Berufsabschlüssen
   
16 Zulassung als private Kontrollstelle nach dem Markengesetz und dem Lebensmittelspezialitätengesetz
16.1 Erstzulassungen nach dem Markengesetz
16.2 Erstzulassungen nach dem Lebensmittelspezialitätengesetz
16.3 Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 510/2006 i. V. m. dem Markengesetz (MarkenG) und Kontrollen beim erfassten Marktteilnehmer gemäß Verordnung (EG) Nr. 509/2006 i. V. m. dem Lebensmittelspezialitätengesetz (LspG)
   
17 Amtshandlungen nach dem Marktstrukturgesetz
17.1 Anerkennung einer Erzeugergemeinschaft
17.2 Verleihung der Rechtsfähigkeit an eine Erzeugergemeinschaft
   
18 Fischerei
18.1 Amtshandlungen nach dem Fischereigesetz für das Land Brandenburg
18.2 Amtshandlungen nach der Fischereiordnung des Landes Brandenburg
   
19 Amtshandlungen auf der Grundlage des Einkommensteuergesetzes
   
20 Amtshandlungen nach dem Düngemittelgesetz
20.1 Anerkennung von Untersuchungseinrichtungen
20.2 Bestimmung von Probenehmern
20.3 Teilnahme an Ringversuchen
20.4 Erteilung von Genehmigungen nach § 4 Abs. 4 DüV
20.5 Erteilung von Genehmigungen nach § 4 Abs. 5 DüV
20.6 Erteilung von Genehmigungen nach § 5 Abs. 3 DüV
20.7 Erteilung von Genehmigungen nach § 8 Abs. 1 DüV
20.8 Erteilung einer Anordnung nach § 8a des Düngemittelgesetzes
   
21 Amtshandlungen nach den Verordnungen zu den gemeinsamen Marktorganisationen
21.1 Amtshandlungen nach der Gemeinsamen Marktorganisation Obst/Gemüse
21.2 Qualitätskontrolle bei Obst und Gemüse
21.3 Gemeinsame Marktorganisation Eier
21.4 Gemeinsame Marktorganisation Käse
21.5 Gemeinsame Marktorganisation Butter
21.6 Gemeinsame Marktorganisation Fleisch
21.7 Kontrollen nach dem Vieh- und Fleischgesetz für die Einreihung von Fleisch in Handelsklassen und Gewichtsfeststellung auf Anforderung
21.8 Erlaubnis zum Betrieb eines milchwirtschaftlichen Unternehmens
21.9 Amtshandlungen nach der gemeinsamen Marktorganisation Geflügelfleisch
21.10 Amtshandlungen nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz
   
22 Vollzug allgemeiner umweltrechtlicher Vorschriften

Anlagen

1